Umweltgesetzbuch (UGB) - Prozessbegleitung zur Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Laufzeit

Das Projekt läuft vom 15.06.2007 bis zum 31.12.2008

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Zielsetzung

Als Folge der Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft und die ursprünglich darunter gefasste Gesetzgebungsmaterie (wie z.B. das Naturschutz- und Wasserrecht) in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes mit zahlreichen gesetzgeberischen Besonderheiten überführt.

Entsprechende Novellen dieser Gesetze sind für das Jahr 2009 geplant und werden derzeit vorbereitet. Diese Gesetzesänderungen werden erhebliche Konsequenzen für den Naturschutz in Deutschland haben und dies insbesondere in der direkten Umsetzung vor Ort.

Die Rolle der Naturschutzverbände bei der Umsetzung der Gesetze ist dabei von besonderem Interesse, weil sie als aktive Vektoren des Naturschutzes in der Gesellschaft, als Kommunikatoren und zugleich auch als kritische Begleiter des Verwaltungshandelns fungieren. Für die anstehende Neuordnung der Gesetzgebung im Naturschutz können aus diesen Erfahrungen wertvolle Impulse gegeben werden.

Das Projekt hat das Ziel, die anstehenden Gesetzgebungsprozesse zu begleiten und entsprechende inhaltliche Zuarbeit zu leisten, damit die Umweltbelange und aktuellen Erfordernisse der Praxis gebührend in den neuen Gesetzen und Regelungsbereichen Berücksichtigung finden. Zudem soll erreicht werden, dass es im Naturschutz- und Wasserrecht zukünftig klare, anwenderfreundliche Regelungen gibt und zum Zwecke der Rechtssicherheit im Bereich der Abweichungsgesetzgebung solche bundesgesetzliche Regelungen gefunden werden, die die Länder möglichst wenig zur Abweichung davon bewegen. Darüber hinaus geht es darum, die Integration der fachlichen Anforderungen der vorbenannten Gesetze bei der integrierten Vorhabengenehmigung sicherzustellen.

Ferner hat das Projekt zum Ziel, die Öffentlichkeit und vor allem die Unterorganisationen der Naturschutzverbände über die gesetzlichen Neuerungen in geeigneter Form zu unterrichten, damit sich die Verbände auch zukünftig in qualifizierter Form für den Naturschutz einsetzen können.

In diesem Sinne beabsichtigen die Antragsverbände, die inhaltliche Zuarbeit auf der Basis ihrer Fachkompetenz und der Erfahrungen aus der Naturschutzpraxis vor Ort in einem frühen Stadium der Gesetzgebungsprozesse zu leisten. Bei der Gesetzgebung im Naturschutzrecht ist zu beachten, dass lediglich die "Allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes", der Artenschutz und der Meeresnaturschutz, im Wasserrecht lediglich die stoff- oder anlagenbezogenen Regelungen abweichungsfrei sind. Die Verbände wollen einen Beitrag dazu leisten, trotz der unterschiedlichen Anforderungen an die Gesetze Regelungen zu finden, die auf klare, transparente und anwenderfreundliche Weise die Grundlage für einen effektiven und zielorientierten Naturschutz sind. Von besonderem Interesse ist dabei die Ausgestaltung der abweichungsoffenen Bereiche, in denen die Bundesländer ggf. von den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes abweichen können.

Vorgehensweise

Die Koordination der Aktivitäten der Umweltverbände zum BNatSchG und WHG sind neben der inhaltlichen und fachlichen Begleitung eine zentrale Aufgabe des Projektes. Durch die regelmäßige enge Abstimmung mit den DNR-Mitgliedsverbänden im DNR-AK UGB/Umsetzung Föderalismusreform werden alle interessierten Verbände einbezogen und über aktuelle Vorgänge informiert. Eine enge Kooperation ist vor allem mit denjenigen DNR-Mitgliedsverbänden vorgesehen, die sich besonders intensiv mit den Regelungsbereichen beschäftigen werden.

Beschreibung

Bei den vier geplanten Veranstaltungen soll die Position der Umweltverbände auf der Grundlage entsprechender inhaltlicher Vorarbeiten von Seiten der Experten der Verbände erarbeitet und verabschiedet werden. Die Fachveranstaltungen und Expertenworkshops sind terminlich so geplant, dass der fachliche Input rechtzeitig vor der Festlegung der BMU-Positionen durch die Verbände erfolgen kann.

Förderung

BfN

Gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BFN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.