Deregulierung des Saatgutrechts: Wer profitiert?

Die EU-Kommission will den Saatgutmarkt neu regeln und dabei auch die Biodiversität fördern. Doch ihr Vorschlag gängelt gerade Biozüchter und Erhalterverbände

Von Susanne Gura, DKN

Die Europäische Kommission hat einen ersten Entwurf zur Neuregulierung des Saatgutverkehrsrechts vorgelegt. Bisher gibt es in der EU Dutzende von Richtlinien, die den Saatgutmarkt betreffen. 2009 hatte eine der Saatgutindustrie nahestehende Consultingfirma eine Evaluierung durchgeführt. Schon da wurden weitreichende Forderungen der Industrie nach erleichterten Prüfverfahren für den Sortenschutz deutlich. Fünf der zehn weltgrößten Saatgutfirmen, darunter Bayer und KWS, haben ihren Sitz in der EU. Anders als nordamerikanische Unternehmen wie Monsanto treiben sie offenbar mehr Lizenzgebühren über Sortenschutzrechte als über Patente ein. Die Prüfverfahren für Marktzulassung und Sortenschutz sind ihnen ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission kommt ihnen nun entgegen und schlägt Varianten vor, bei denen die Verfahren zusammengelegt und teilweise von der Industrie statt von Behörden durchgeführt werden.

Aus dem Biosektor kommen dagegen Forderungen nach Abschaffung oder Begrenzung des Sortenschutzes. Neue Züchtungsinitiativen wollen wieder samenfeste Sorten statt Hybriden auf den Markt bringen. Außerdem will die Branche die engen Anforderungen an Homogenität und Stabilität gelockert sehen. Für den Bioanbau muss die genetische Vielfalt innerhalb einer Sorte breiter sein, damit die Pflanzen sich ohne chemische Krücken an unterschiedliche Bedingungen anpassen können.

Die Erhalterorganisationen schließlich wollen die mit der sogenannten Erhaltungssortenrichtlinie erst kürzlich eingeführte Bürokratie stoppen. Einzelzulassungen für Sorten, die meist nur kleine Märkte bedienen, sind für sie absurd. Selbst vereinfachte Verfahren mit niedrigen Gebühren wären enorm zeitraubend. Für Ackerkulturen gibt es außerdem Mengenbeschränkungen – eine Garantie für die Saatgutindustrie auf einen 90-prozentigen Marktanteil. Inakzeptabel ist auch, jede Sorte einer Ursprungsregion zuzuordnen und sie über viele Jahre „stabil„ zu erhalten. Sorten müssen sich anpassen und entsprechend verändern. Die allermeisten landwirtschaftlichen Arten und Sorten sind über viele Siedlungsgebiete verteilt worden, seit Menschen Acker- und Gartenbau betreiben.

Die Erhalter, die die größte Sortenvielfalt verbreiten und sich im europäischen Bündnis „Let’s liberate diversity„ zusammengeschlossen haben, wollen ihr Saatgut nicht nur gegen Spende abgeben, sondern auch verkaufen können. Auf Märkten und Tauschbörsen oder im Internet geben sie ihre Sorten direkt an die Anbauer weiter. Die EU-Regeln definieren als „Inverkehrbringen„ von Saatgut die Abgabe für den kommerziellen Anbau. Im Umkehrschluss müsste ein Abgeben, auch ein Verkaufen für den rein privaten Anbau erlaubt sein. Doch die EU-Staaten setzen die Richtlinien verschieden und oft nicht eindeutig um, sodass rechtliche Grauzonen entstehen.

Um biologische Vielfalt wirklich zu fördern, muss ein reformiertes EU-Saatgutrecht neue Elemente enthalten. Dabei dürfen die konventionellen Landwirte nicht länger als zu schützende „Verbraucher„ bevorzugt werden. Neben der Pflanzengesundheit müssen Umweltaspekte viel mehr Gewicht haben. Konventionelles Saatgut ist oft abhängig von Chemie – darauf haben die fünf Chemiegiganten, denen die Hälfte der zehn weltgrößten Saatgutfirmen gehört, lange hingearbeitet. Vor solchen Sorten muss die Biodiversität ebenfalls geschützt werden. Dann lassen sich auch manche Gentech-Sorten leichter aus der EU heraushalten. Vor allem aber dürfen die Bezeichnungen alter Sorten nicht Gegenstand geistiger Eigentumsrechte werden. Wer eine alte Sorte zur Zulassung bringt, sollte dies nur mit der Einschränkung auf die Zuchtlinie tun dürfen, damit auch andere Züchter die Sorte nach ihrer Vorstellung entwickeln können.

Susanne Gura leitet den Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt und ist im Vorstand des Dachverbands Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt aktiv. Sie lebt in Bonn.

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