Prüfsiegel Fleisch
Position der Natur- und Umweltschutzverbände und Tierschutzverbände zum geplanten Prüfsiegel "Fleisch"
1. Grundsätzliches
Die Verbraucher wollen seit der BSE-Krise bei Lebensmitteln verstärkt wissen, woher das Fleisch stammt, ob mit Medikamentenrückständen zu rechnen ist, ob die Tiere artgerecht gehalten und transportiert wurden und ob die Futtermittel aus Übersee oder vom eigenen Hof stammen. Als Reaktion hierauf planen die an der Fleischproduktion und -verarbeitung/ -vermarktung direkt Beteiligten (Futtermittelindustrie, konventionelle Landwirtschaft, Schlachtwirtschaft, Fleischverarbeitung, Vermarktung) die Herausgabe eines privaten Prüfsiegels. Bei den hierfür zugrunde gelegten Kriterien geht es im wesentlichen um die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Die Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzverbände können ein derartiges Siegel nur dann unterstützen, wenn es der angestrebten Agrarwende und dem Ausbau des ökologischen Landbaus gerecht wird. Mit den bisher vorliegenden Kriterien soll aber mehr oder weniger die bisherige, verfehlte Landwirtschaftspolitik bestätigt werden. Hinzu kommt, dass neben dem neugeschaffenen Label für Produkte aus dem ökologischen Landbau ein weiteres Siegel für konventionelle Produkte bei den Verbrauchern Verwirrung schafft und zu Verwechslungen mit dem Öko-Label führt, wie eine vom WWF Österreich in Auftrag gegebene Untersuchung herausgefunden hat.
Bei dieser Ausgangssituation ist es unabdingbar, die von Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzverbänden gemeinsam entwickelten nachstehenden Kriterien vorzulegen, damit in der Öffentlichkeit der völlig unzureichende Ansatz für ein Prüfsiegel "Fleisch" durch die an der Fleischproduktion und -verarbeitung/vermarktung direkt Beteiligten deutlich wird und die Verbraucher die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Es gibt zwei Gründe, weshalb sich die Verbände also in die Diskussion einmischen:
Die fünf am Siegel beteiligten Gruppen bekommen ein positives Votum von Bundesministerin Renate Künast für dieses Siegel. Die Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzverbände erwarten, dass die Bundesverbraucherministerin nur Initiativen unterstützt, die einer "Agrarwende" dienlich sind. Aufgabe der Verbände ist es daher zu prüfen, welche Voraussetzungen ihrer Meinung nach erfüllt sein müssten, damit ein solches Zeichen kein Etikettenschwindel wird. Ein neues Siegel ist nur gerechtfertigt, wenn die dafür erforderlichen Kriterien über die gültige Gesetzeslage hinausgehen.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Öffentlichkeit allein dem Vertrauen schenkt, was von Seiten der direkt Betroffenen, sprich: Produzenten, Verarbeitern und Vermarktern als vertrauenswürdig definiert wird. Der Erfolg eines solchen Siegel hängt also nicht allein davon ab, ob die direkt Beteiligten sich auf einem bestimmten Niveau treffen, sondern auch, ob dieses von Seiten der Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverbände positiv oder negativ kommentiert und kommuniziert wird.
Weitere Anmerkungen
Damit das geplante Prüfsiegel zur Agrarwende beitragen kann, müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Um die notwendige Flächenwirkung zu erreichen, darf das Siegel einerseits nicht nur Nischenprodukte prämieren. Andererseits können sich die Tierschutz-maßnahmen nicht nur auf die geltenden oder ohnehin zu erwartenden rechtlichen Mindest-standards beschränken, da das Siegel sonst von vornherein seinen Zweck verfehlen würde.
Für die beteiligten Landwirtschafts- und Industrieverbände bedeutet dies grundsätzlich, dass sie mittelfristig dazu bereit sein müssen, über das hinauszugehen, was unter den gegenwärtigen Vermarktungs- und Produktionsstrukturen als "problemlos machbar" gilt. So muss sich die viel beschworene "gute landwirtschaftliche Praxis" schon vom Ansatz her stärker als bisher an den natürlichen Grundbedürfnissen der Tiere orientieren.
Für die Umwelt- und Tierschutzverbände heißt dies, auch ein schrittweises Vorgehen und vorläufige Lösungen akzeptieren zu müssen. In der Praxis könnten beispielsweise auch Betriebe einbezogen werden, die zunächst noch nicht alle Anforderungen des Siegels erfüllen, sich aber vertraglich verpflichten, innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes bestimmten Mindestanforderungen des Prüfsiegels nachzukommen.
Im einzelnen sind zu den Bereichen Zucht, "Fütterung", "Haltung", "Transport" und Schlachten von Tieren unter anderem folgende Kriterien zu beachten:
Zucht
Damit ein effektiver Beitrag zur Agrarwende geleistet werden kann, sollten grundsätzlich nur solche Betriebe einbezogen werden, die eine integrierte Zucht, Aufzucht und Mast der Tiere betreiben bzw. anstreben. Da die Verfügbarkeit geeigneter Zuchttiere, wie vor allem bei Puten, nicht in jedem Fall gewährleistet ist bzw. die Integration des Zuchtbetriebes oft größere Umstellungen erfordert, sind beim Kriterium der Zuchteinbindung vorläufig noch Abstriche zu machen. Aufzucht und Mast der Tiere sollten im Betrieb jedoch von vornherein (bzw. nach kurzer Übergangsfrist) integriert sein. Dadurch wird zugleich das Problem der Tiertransporte - zwischen den verschieden spezialisierten Betrieben - eingeschränkt.
Konventionelle Zuchtziele (wie Steigerung der Wachstumsrate, Legeleistung, Milch- oder Fleischleistung) gehen regelmäßig zu Lasten von Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere. Bei den gängigen Mastputenrassen beispielsweise, ist die Brustmuskulatur derart überbetont, dass der Körperschwerpunkt nach vorne verlagert ist und vom (Bein-) Skelett nicht mehr getragen werden kann. Knochen- und Gelenkprobleme bis hin zur Bewegungsunfähigkeit sind die Folge; arteigene Verhaltensweisen können von vornherein nicht ausgelebt werden. Vergleichbare Probleme treten, in unterschiedlichem Ausmaß, bei allen Hochleistungsrassen in der Landwirtschaft auf.
Die einseitige Überzüchtung bedingt gleichzeitig, dass etwa bei Linien, die einseitig auf Merkmale wie Reproduktion oder Milchleistung ausgelegt sind, die männlichen Tiere ausselektiert und getötet werden. Allein die Legehennenzucht bedingt so jedes Jahr die Vernichtung von 40 Millionen männlichen Eintagsküken.
Für die Vergabe des Siegels sollen deshalb nur Zuchtbetriebe in Betracht kommen, die nicht einseitig überzüchtete Tiere, sondern Mehrnutzungstiere für die tiergerechte Mast und Haltung erzeugen bzw. ihre Zucht in einem Zeitraum von 5 Jahren entsprechend umstellen werden. Die Zuchtziele und Leistungsmerkmale dürfen insbesondere nicht der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere widersprechen. Sie müssen grundsätzlich in der Lage sein, ein Leben zu führen, das ihrem natürlichem Verhaltensrepertoire entspricht.
Fütterung
Es ist eine artgemäße Fütterung erforderlich, bei der die Tiere u.a. auch jederzeit freien Zugang zum Futter haben. Auf Leistungs- oder Wachstumsförderer, Knochen- und Tiermehle, die prophylaktische Gabe von Medizinalfutter (z.B. Antibiotikazusätze) u.ä. muss grundsätzlich verzichtet werden. Im Einzelnen heißt dies beispielsweise:
Antibiotika
Der geplante Verzicht auf antibiotische Zusatzstoffe in der Mast wird begrüßt. Er sollte sich bei Schweinen nicht nur auf Tiere in der Endmast beziehen, sondern zumindest perspektivisch generell gelten. Die Verbände sehen in diesem Kriterium eine begrüßenswerte Vorwegnahme des auf EU-Ebene anstehenden Verbots (ab 2005), verweisen aber darauf, dass in den skandinavischen Ländern dieses Verbot schon seit längeren besteht (und Dänemark entsprechend nachgezogen hat), weshalb die Verbände bisher für eine schnellere nationale Lösung durch den BMVEL eingetreten sind. Eine solche nationale, gesetzliche Sonderlösung könnte durch diese freiwillige Lösung im Rahmen des Siegels entfallen.
Gentechnik
Die Verbände erwarten allerdings darüber hinaus gehende Aktivitäten. Besonders ein Verbot der Verfütterung von Futtermitteln, das aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, wird für unbedingt notwendig erachtet, um einerseits Verbrauchervertrauen herzustellen und andererseits einem potentiellen neuen Lebensmittelskandal vorzubeugen.
Ein solches Verbot wird leicht zu kontrollieren sein, wenn die neue, derzeit auf der EU-Ebene in Abstimmung befindliche Kennzeichnungsregelung verabschiedet sein wird. Danach müssen Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Ausgangssubstanzen hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet werden.
Kein Verbraucher wird allerdings verstehen, daß das Folgeprodukt (nämlich das Fleisch, die Milch, das Ei) selbst dann nicht gekennzeichnet werden muß, wenn das Tier zu 100% mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden ist. Von großen Teilen der Bevölkerung werden gentechnisch veränderte Lebensmittel abgelehnt. Es wird nicht zum Verbrauchervertrauen beitragen, wenn es per Definition quasi niemals "Gentechnik-Fleisch", "-Milch" etc. geben wird. Ein entsprechendes Fütterungsverbot im Rahmen des Gütesiegels schafft nicht nur langfristig Sicherheit, sondern stellt ein Qualitätskriterium dar, mit dem die beteiligten Lebensmittelvermarkter positiv werben können.
Hinweis: um eine Diskussion über Gentechnik werden die Beteiligten eh` nicht herum kommen, wenn das "Fleisch"-Siegel zu einem Lebensmittelsiegel fortentwickelt werden soll, also auch pflanzliche Produkte einbezogen werden.
Tiermehl
Das Verfütterungsverbot von Tiermehl im Rahmen des Siegels geht in sofern über das nationale Verfütterungserbot hinaus, als auch Importtiere/ -produkte davon betroffen sein werden. Dies ist positiv.
Die Verbände wollen deutlich machen, daß eine Verfütterung von "sauberem" Tiermehl an Schweine und Geflügel nicht als grundsätzlich problematisch anzusehen ist; Schweine und Geflügel sind Allesfresser. Lediglich in der Tatsache, daß einerseits eine Vermischung im Rinderfutter nicht ausgeschlossen werden kann und andererseits bis zum Verfütterungsverbot beispielsweise auch gefallene Tiere oder Labortiere ins Tiermehl gelangten, begründet das geltende generelle, von den Verbänden begrüßte Verfütterungsverbot
Tierhaltung
Zu den Minimalanforderungen, die aus Sicht des Tierschutzes in einem ersten Schritt an die Haltung zu stellen sind, gehören Tageslichteinfall und strukturierte Flächen, die den Tieren das Ausleben ihrer arteigenen Bedürfnisse wenigstens im Ansatz ermöglichen: Das heißt:
- Gruppenhaltung, abgestimmt auf die artspezifischen Erfordernisse
- tiergerechte Stand-, Liege- und Bewegungsflächen
- keine Manipulationen am Tier, wie Kupieren der Schwänze
Anzustreben ist, dass die Tiere nicht mehr an die Stalltechnik und Bewirtschaftungs-erfordernisse angepasst werden, sondern umgekehrt die Haltungsbedingungen an die natürlichen Bedürfnisse der Tiere
Konkret bedeutet dies beispielsweise für
Schweine:
- keine Vollspaltenböden sondern Trennung der Funktionsbereiche mit unterschiedlichen Bodenflächen (Freß-, Liege- und Aktivitätsbereich)
- für den Aktivitätsbereich sind bei Mastschweinen bis 50 kg 0,8 qm vorzusehen, für Tiere bis 120 kg 1,5 qm.
- organisches Beschäftigungsmaterial, vorzugsweise Einstreu
Rinder:
- Gruppenhaltung, keine Spaltenböden
- ggf. Liegeboxen-Laufstall, je Kuh ein eingestreuter Liegeplatz
- keine Anbindehaltung, kein Kuhtrainer u.ä.
Mastgeflügel:
- Flächenbedarf, nutzbare Fläche: Masthähnchen = 25 kg/qm; Putenhähne = 40 kg /qm; Putenhennen = 35 kg / qm
- Stallstruktur mit Sitzstangen und/oder erhöhten Flächen
- Grundsätzlich zu erwägen ist das Problem, dass für die kommerzielle Putenmast derzeit de facto nur fehlgezüchtete Tiere mit überstarker Brustmuskulatur (und entsprechenden Begleitproblemen) zur Verfügung stehen, die möglicherweise von vorn herein nicht für die Vergabe des Prüfsiegels in Frage kommen (vgl. Abschnitt zur Zucht)
Ein Siegel-Kriterium, das auch aus Umweltschutzgründen einzufordern wäre, ist darüber hinaus die Flächenbindung der Tierhaltung, d.h. Beschränkung der Viehzahl der Betriebe auf 2 GVE selbstbewirtschafteter Fläche. Betrieben, die derzeit über dieser Grenze liegen, sollten zeitlich Brücken gebaut werden. Ihnen sollten Hilfen angeboten werden, damit sie in einem klar umrissenen Zeitraum sich entsprechend umzustellen und anpassen können.
Bilder: "Unsere Schweine haben Schwänze"
Oft sind es auch Bilder, die Menschen vermittelt werden müssen und die "Qualität" sichtbar machen. Die intensive Schweinemast führt dazu, daß sich die Tiere gegenseitig die Schwänze abbeißen. Der Mäster "umgeht" dieses Problem, indem er schneller ist, indem den Tieren die Schwänze abgekniffen werden. Auf der Zeitachse wäre eine Aussage "Unsere Schweine haben Schwänze" nicht nur ein flotter Spruch, sondern es sollte ein Ziel des Programms/Siegels sein. Ein Schwein am Haken, das einen nicht angeknabberten Schwanz hat, ist ein exzellenter Hinweis auf tiergerechte Haltung.
Transport und Schlachten
Für Transport und Schlachten lassen sich an dieser Stelle zunächst folgende Eckwerte festhalten:
- Be- und Entladen muss tiergerecht von statten gehen (keine Schrägen, keine elektrischen Treibhilfen etc.)
- die Schlachtung muss beim nächst gelegenen Schlachthof erfolgen. Die Gesamtfahrzeit darf im Schnitt nicht mehr als 4 Stunden betragen
- auch für diese relativ kurzen Strecken ist eine vernünftige Ausstattung der Fahrzeuge (etwa wie bei Pullmannfahrzeugen) anzustreben, damit die Tiere nicht unnötigem Stress und Verletzungsrisiken ausgesetzt sind
- Die Schlachtgeräte müssen den Tierschutzstandards genügen und es darf keine Akkordschlachtung stattfinden. Die Schlachtstätten sind mit zusätzlichen Maßnahmen zu versehen, um den Stress (Angst) der Tiere zu vermindern (z.B. Spiegelgänge bei Schweinen)
Abschließende Bemerkungen
Es wäre politisch zu begrüßen, wenn das BMVEL gemeinsam mit dem am Prüfsiegel Beteiligten und den Tier-, Verbraucher- und Umweltschutzverbänden diskutieren würde, wie im Rahmen der Neustrukturierung der Investitionsförderung in der GAK Synergieeffekte nutzbar gemacht werden können, um Finanzmittel zur Umstrukturierung der Betriebe weg von Vollspaltenböden hin zu zukünftigen (höheren) Standards im Prüfsiegel zur Verfügung gestellt werden können. Bekanntlich werden im Rahmen der GAK zukünftig nur noch Haltungsformen finanziell gefördert, die über das Maß des gesetzlich geforderten hinaus gehen; Vollspaltenböden sind beispielsweise ausgeschlossen. Es wäre klug, eine Vernetzung mit dem Prüfsiegel herzustellen.
Gleichzeitig sollte ein Dialog mit dem Lebensmitteleinzelhandel erfolgen, in dem deutlich gemacht werden muss, dass die höheren Anforderungen an die Fütterung und Haltung in einem gewissen Rahmen auch höhere (Erzeuger-)Preise nötig macht.
Im übrigen verweisen die Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzverbände auf den Entwurf "Weiterentwicklung der Kriterien für Rind- und Schweinefleisch aus art- und umweltgerechter Erzeugung" der Verbraucher-Zentralen vom 21.Mai 2001.
Bonn, den 25. Oktober 2001


