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AVV Gebietsausweisung: Verbände fordern EU-konforme Düngeregeln
News | 17.09.2020
#Landwirtschaft und Gentechnik #Wasser und Meere

AVV Gebietsausweisung: Verbände fordern EU-konforme Düngeregeln

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c. pixabay

Das Verbändebündnis "Nitratinitiative für eine gewässerschonende Landwirtschaft" hat sich an die Landesumweltministerien gewandt, um im Bundesrat die Abstimmung über den Entwurf einer neuen Vorschrift zu beeinflussen. Denn die Vorschrift, die das Grundwasser zukünftig vor zu hohen Nitratwerten schützen soll, ist aus Sicht der Initiative nicht EU-konform. Auch der Umweltdachverband DNR ist Teil der Initiative.

Namentlich sperrig ist die neue Vorschrift: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) - so heißt das Werk, das im Entwurf dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt. Die Verbände haben im Vorfeld ein Schreiben an sämtliche Landesumweltministerien verschickt. Denn aus Sicht der Nitratinitiative ist die vorliegende Verwaltungsvorschrift "nicht konform mit der EU-Nitratrichtlinie und auch nicht geeignet, diese in deutsches Recht umzusetzen". Geplant ist, dass die Bundesländer ihre Ausweisungen der mit hohen Niitratwerten belasteten Gebiete (rote Gebiete) anhand der Verwaltungsvorschrift bis Ende 2020 überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen.

Die Nitratinitiative kritisiert unter anderem, dass künftig nicht der Messwert der Nitratbelastungen, sondern die Ermittlung eines "hohen Emissionspotenzials" zugrunde gelegt werden soll - dafür fehle die Rechtsgrundlage. Die AVV sehe außerdem vor, nicht auf die Umsetzung der Düngeverordnung/ Stoffstrombilanzverordnung, sondern auf Modellierungen abzustellen, zudem lege der Entwurf neue Kriterien für Messstellen und für Messnetze fest. Die EU-Nitratrichtlinie, die auch mit Hilfe der neuen AVV umgesetzt werden soll, sehe zudem grundsätzlich gar kein Regionalisierungsverfahren zur Beschränkung von nitratgefährdeten Gebieten vor, das die AVV aber enthalte.

Die Initiative fordert, dass die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vollumfänglich umgesetzt werden. Zudem müsse die maßgebliche Größe zur Bewertung von weiteren Verminderungen von Nitrateinträgen weiterhin der im Grundwasser gemessene Nitratgrenzwert bleiben. Die Modellierung dürfe nicht dazu führen, dass rechnerisch weitere Maßnahmen verhindert werden, obwohl Messstellen den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Nitrat überschreiten. Betriebliche Nährstoffbilanzen müssten laut Nitratinitiative einbezogen werden "als beste Quelle für Daten zu Nährstoffüberschüssen und deren Herkunft".

Unterzeichnet wurden die Schreiben von BDEW, Aktion Agrar, BUND, Deutsche Umwelthilfe, DNR, Germanwatch, Greenpeace, Grüne Liga, Global Nature Fund, NABU und ver.di. [jg/lr]

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der DUH: Erneute Aufweichung strenger Düngeregeln geplant: Bundesrat muss Vorschrift zu roten Gebieten ablehnen

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NACHTRAG 18.09.2020

Der Bundestag hat am 18.09.2020 dem Gesetzesentwurf mit einigen Änderungen zugestimmt: Beschluss.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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