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Das Wasserhaushaltgesetz wird geändert
News | 29.05.2020
#Wasser und Meere

Das Wasserhaushaltgesetz wird geändert

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c. pixabay

Am 28. Mai hat der Bundestag mit den Stmimen von CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugestimmt. Umweltverbände hatten am Montag in einer Anhörung Kritik an den Details geäußert, einer Verschärfung der Schutzvorschriften durch Gewässerrandstreifen jedoch prinzipiell zugestimmt. Die Oppositionsparteien stimmten aus unterschiedlichen Gründen gegen die Änderungsvorschläge.

Im Grundsatz geht es darum, dass die Grundwasserwerte in Deutschland an vielen Stellen seit Jahren die Grenzwerte für Nitrat überschreiten. Die EU wirft Deutschland vor, nicht genug zur Erfüllung der EU-Nitratrichtlinie getan zu haben, und hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Neben der inzwischen erfolgten Veränderung der deutschen Düngeverordnung wird nun noch ein neuer Paragraf ins WHG aufgenommen. Laut Paragraf 38a soll auf Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke erhalten oder hergestellt werden. Und zwar auf einer Breite von fünf Metern.

In der Anhörung vor dem Umweltausschuss des Bundestages am Montag wurde deutlich, dass der Vorschlag sehr verschieden bewertet wird. Während der Deutsche Bauernverband auf die angespannte Situation durch die Pandemie sowie die schon in Kraft getretene Änderung der Düngeverordnung verwies und dringend für eine Aussetzung der Novelle plädierte, hob die Vertreterin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft die Pufferwirkung von Gewässerrandstreifen zum Schutz von Gewässern hervor.

Sowohl Julia Mußbach für den NABU als auch Ilka Dege für den Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring forderten einen bundesweit einheitlichen Gewässerrandstreifen von zehn Metern Breite auch bei Flächen ohne Hangneigung. Fünf Meter seien nicht ausreichend und auch bei geringerer Hangneigung könne gelöster Dünger in Oberflächengewässer gelangen. In ihrer Stellungnahme formulierte Ilka Dege noch weitergehende Forderungen: "Damit Gewässerrandstreifen ihr volles ökologisches Potential entfalten können, sollte eine Neuregelung zudem ein gesetzlich verpflichtendes Ausbringungsverbot für mineralische Dünger und chemisch-synthetische Pestizide beinhalten. Ebenso erforderlich ist es, die gesetzliche Regelung zur Definition von Dauergrünland auf EU-Ebene so schnell wie möglich zu ändern." Sie verwies zudem auf die drohenden Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie - diese würden die durch Gewässerrandstreifen anfallenden Kosten bei weitem übersteigen. [jg]

Bundestag - Pressemitteilung und weitere Links

Berichterstattung von heute im bundestag (hib) zur Anhörung

Stellungnahmen zur Anhörung vor dem Umweltausschuss am 25.05.

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