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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
News | 05.10.2020
#Wasser und Meere #Politik und Gesellschaft #Mobilität

Fehmarnbeltquerung vor Gericht

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c. Volker Gehrmann

Seit 25 Jahren gibt es Pläne für eine feste Querung des Meeres zwischen Dänemark und Deutschland. 2019 klagte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Tunnelbau. Am Bundesverwaltungsgericht begann Ende September die Verhandlung. Am 3. November soll das Urteil verkündet werden.

Die Leipziger Richterinnen und Richter berieten etwa über Verkehrsprognosen, Tunnelsicherheit, Alternativenprüfungen, Existenz- und Umweltfragen. Die Umweltorganisation hält den ökologischen Schaden durch den Tunnelbau im Meeresschutzgebiet für verheerend und unverhältnismäßig. Tauchgänge im September 2019 bestätigten die Befürchtungen des NABU. Taucher wiesen mehrere Quadratkilometer große Riffstrukturen nach – genau dort, wo der Fehmarnbelttunnel gebaut werden soll. 2013 hatte es in Gutachten noch Hinweise auf solche Riffe gegeben, in der eigentlichen Umweltverträglichkeitsstudie war nur noch die Rede von Feinsubstrat – das heißt Sand oder Schlick. Die Zerstörung kostbarer artenreicher Riffe wurde also nie geprüft.

Der NABU fordert, aus Europas größtem Infrasturkturprojekt auszusteigen, weil die Vernichtung des einmaligen Ökosystems durch den Bau des Absenktunnels unwiederbringlich sei. Gleichzeitig sprechen niedrige Verkehrserwartungen von 5.000 bis 8.000 Fahrzeugen pro Tag gegen das Projekt. Der Verkehr könne mühelos über die bestehenden Straßen- und Schienenverbindungen über Land, Brücken und Fähre abgewickelt werden, so der NABU.

Der Haken: Es gibt seit 2008 einen Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland. Sollte ein Ausstieg politisch mit den Dänen nicht durchsetzbar sein, schlägt der NABU als ökologisch verträglichste Tunnelvariante einen bergmännisch gebohrten Eisenbahntunnel vor. [mbu]

Chronik des Projekts Fehmarnbeltquerung

 

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