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Kontroverses Kohleausstiegsgesetz und Finanzhilfen für Kohleregionen beschlossen
News | 03.07.2020
#Klima und Energie

Kontroverses Kohleausstiegsgesetz und Finanzhilfen für Kohleregionen beschlossen

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c. Pixabay

03.07.2020 [aktualisiert am 15.07.2020] – Bundestag und Bundesrat haben sowohl das Kohleausstiegsgesetz als auch das Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen übten harsche Kritik, da der Klimaschutz zu kurz komme.

Milliardenschwerer Kohleausstieg bis 2038

Im nun verabschiedeten Kohleausstiegsgesetz ist verankert, dass bis 2022 der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden soll. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Steinkohlekraftwerke sollen über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Die Beschäftigen im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden, müssen gelöscht werden. Außerdem ist nun das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken, gesetzlich festgeschrieben.

Mit dem Strukturstärkungsgesetz ist finanzielle Unterstützung im Umfang von bis zu 40 Milliarden Euro für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vorgesehen, damit diese den Strukturwandel bewältigen. Insbesondere soll der Verlust von Arbeitsplätzen kompensiert und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit neuen hochwertigen Beschäftigungen eröffnet werden.

Braunkohlereviere erhalten Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

Die Debatte im Bundestag leitete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Worten ein, es geschehe etwas historisch Einmaliges: Zum allerersten Mal sei es gelungen, den Strukturwandel so abzufedern, dass neue Arbeitsplätze entstehen, bevor die alten wegfallen. Altmaier würdigte das Gesetzespaket als rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig, sozial ausgewogen und verträglich.

Reaktionen von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen

Anders sieht es der Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring Kai Niebert. Für ihn ist das Gesetz „aus der Zeit gefallen und ohne Wumms“. Das Kohleausstiegsgesetz bleibe eineinhalb Jahre nach dem Abschluss der Kohlekommission meilenweit hinter den wissenschaftlichen und politischen Notwendigkeiten zurück.

Auf Ablehnung stoßen die Gesetze auch beim BUND – aufgrund der „viel zu langen Restlaufzeiten und überhöhten Steuergeschenke an Kohlebetreiber“. Damit hofiere die Bundesregierung einmal mehr ein sterbendes Energiesystem. Der BUND verlangt „ein klimapolitisch wirksames Gesetz und ein klares Bekenntnis zum Kohleausstieg bis spätestens 2030“.

Nach Ansicht von Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt das Gesetz zum Kohleausstieg zu spät, ist zu teuer und legt zukünftigen Regierungen unnötig Fesseln an. Die Chance, den gesellschaftlichen Konflikt um die klimaschädliche Kohleverbrennung zu befrieden, habe die Große Koalition verstreichen lassen.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch bemängelt, dass eine stetige Emissionsminderung bei der Braunkohle fehle, die Rettung der vom Tagebau bedrohten Dörfer nicht vorgesehen und die Höhe der Entschädigungen zweifelhaft sei. Das Ausstiegsgesetz reiche nicht für Befriedung des Kohlekonflikts.

Zwar kommt das Ausstiegsgesetz auch beim WWF schlecht weg, aber die Umweltstiftung begrüßt grundsätzlich immerhin die finanzielle Unterstützung der Kohleregionen. Zugleich moniert der WWF, dass zahlreiche darin vorgesehene Maßnahmen klimaschädliche Infrastrukturen zementierten.

Die Grüne Liga schlägt vor, dass der Bund statt milliardenschwerer Entschädigungen eine Überführung der Braunkohlekonzerne LEAG und MIBRAG in eine öffentliche Stiftung prüfen soll. „Wenn die Steuerzahler schon auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen bleiben sollen, dann nur im Austausch für Transparenz und demokratische Kontrolle“, fordert René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga.

Auch die Umweltrechtsorganisation Client Earth treibt die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen um. Es sei nicht klar, wofür insgesamt 4,35 Milliarden an Steuergeldern an die Konzerne RWE und LEAG überhaupt gezahlt werden sollen. Wegen der Dringlichkeit dieser Frage haben ClientEarth und das Transparenzportal FragDenStaat auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Zu niedriger Grenzwert für Luftschadstoffemissionen?

Darüber hinaus wirft Client Earth Deutschland der Bundesregierung vor, „die Gesundheit tausender Bürger*innen zu gefährden“ und stattdessen „die Interessen von Kohlekonzernen zu schützen“. Eine von Client Earth in Auftrag gegebene Studie zu den gesundheitlichen Folgen von Luftschadstoffen aus deutschen Braunkohlekraftwerken kommt zu dem Ergebnis, dass die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen neuen Grenzwerte zu lasch seien – strengere Grenzwerte seien technisch möglich. „Nach einem viel zu späten Kohleausstieg im Jahr 2038 und horrenden Milliardenabfindungen, scheint dies der nächste klimapolitische Fauxpas der Bundesregierung zugunsten von Kraftwerksbetreibern zu werden. Geltendes EU-Umweltrecht muss so umgesetzt werden, dass Umwelt und Bevölkerung bis zum Kohleausstieg bestmöglich vor den schmutzigen Emissionen der Kraftwerke geschützt werden. Und nicht so, dass Kohlekonzerne bestmöglich Kosten sparen“, kritisierte Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros von Client Earth und DNR-Präsidiumsmitglied.

Reform des EEG steht bevor

Eigentlich wollte die Bundespolitik vor der Sommerpause damit beginnen, das 20 Jahre alte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu überarbeiten. Dem Umweltinstitut München zufolge wird nun ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium in der Sommerpause erwartet. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auf eine schnelle Umsetzung gedrängt und Vorschläge vorgelegt. Das Umweltinstitut München weist in diesem Zusammenhang auf seinen „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ hin. [aw]

Bundestag beschließt das Kohleausstiegsgesetz 

Bundesrat (TOP 87A und ZOP 87B)  

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) 

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen 

DNR: Aus der Zeit gefallen und ohne Wumms 

BUND: Kohleausstiegsgesetz ist eine Farce – Abschied von der Kohle muss viel schneller kommen 

DUH: Kohleausstieg ist zu spät und zu teuer – Die nächste Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern 

Germanwatch: Nach zu schwachem Kohleausstiegsgesetz gilt: Ausstieg muss beschleunigt werden

WWF Deutschland: Dieses Kohleausstiegsgesetz ist zu wenig für den Klimaschutz 

Grüne Liga: Kohleausstieg: Bund sollte Überführung der LEAG in eine Stiftung prüfen   

ClientEarth Deutschland: Eilantrag zum Kohleausstieg geht in die nächste Runde: Bundesregierung hat Grundlagenarbeit zur Ermittlung der Entschädigungshöhe noch nicht abgeschlossen 

Umweltinstitut München: Nach dem Kohlegesetz: Reform des EEG steht an 

Client Earth Deutschland: Bundesregierung torpediert strengere Schadstoffbegrenzung für Kohlekraftwerke

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