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Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Entwurf stößt vielfach auf Kritik
News | 09.09.2020
#Klima und Energie

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Entwurf stößt vielfach auf Kritik

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c. Pixabay

Mit mehr als einem halben Jahr Verspätung liegt seit Ende August ein erster Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Doch das Papier erntet Kritik.

Wie das Nachrichtenportal EurActiv berichtete, zielt das neue EEG darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland von aktuell etwa 50 auf 65 Prozent bis 2030 zu steigern. Dafür soll es Ausbaupfade geben. Zum Beispiel soll der Zubau von Solaranlagen jährlich von derzeit etwa 4 auf 4,6 bis 5,6 Gigawatt Leistung steigen. Zu diesem Zweck sollen große Dachanlagen, etwa von Supermärkten, zur Bebauung ausgeschrieben werden. Auch soll die Windenergie an Land neuen Schub erhalten, indem neue Anlagen in Süddeutschland stärker gefördert, alte Anlagen indirekt weiter gefördert und Kommunen an der Nutzung von Windkraftanlagen beteiligt werden sollen. 2023 sollen die Ausbaupfade nochmals neu definiert werden.

Entwurf von vielen Seiten unter Beschuss

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) stellt in seinem Positionspapier „Aufbruchssignal für Wirtschaft und Energiewende senden“ seine Handlungsempfehlungen für eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, das den entscheidenden gesetzlichen Rahmen für die Energiewende im Stromsektor bildet. Der Hauptfokus der Forderungen richtet sich darauf, das im EEG bereits verankerte Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 „mit einem verbindlichen Zeit- und Mengengerüst zu unterlegen und Mengenziele sowie Ausbaugeschwindigkeiten deutlich zu erhöhen“.

Von vielen Aspekten des Gesetzentwurfs zeigt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) enttäuscht. Statt Investitionen mittelständiger Unternehmen zu erleichtern, gebe es „mit komplizierten Ausschreibungen bei Solardächern neue Hürden“. Dass die bürokratischen Auflagen und Belastungen mit der EEG-Umlage bestehen bleiben sollen, hält der DIHK ebenfalls für falsch.

Der BUND und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben wiederum ein gemeinsames Forderungspapier erarbeitet, in welchem sie einen verbraucherfreundlichen Klimaschutz anmahnen. Ein solcher Kurs werde immer dringender, da die EEG-Novelle und weitere relevante Konjunkturmaßnahmen anstünden. Doch die Energiewende lahme, Verbraucher*innen zahlten häufig die Zeche für eine verfehlte Energiepolitik, konstatieren beide Organisationen. An Land würden kaum noch Windräder gebaut, in den Städten stecke der Ausbau der Solarenergie fest. Entscheidungen für diesen Ausbau, wie zum Beispiel ein wirkungsvolles Mieterstromgesetz, seien jedoch in dem EEG-Referentenentwurf nicht zu finden, bedauern BUND und vzbv.

Licht und Schatten sieht NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger im Entwurf: „Der große Wurf ist es nicht, denn weder passen die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung – von den Pariser Klimaschutzzielen ganz zu schweigen –, noch wird der notwendige stärkere Ausbau der Photovoltaik durch diese Novelle endlich in Gang kommen. Hier muss nachgebessert werden. Aber es gibt auch Lichtblicke: Endlich werden Perspektiven für Solaranlagen entwickelt, die in den kommenden Jahren aus der Förderung fallen, das viel zu komplizierte Konstrukt des Mieterstroms soll vereinfacht werden und künftig sollen die Kommunen stärker von Windenergieanlagen in ihrem Gebiet profitieren. Wenn das dazu führt, dass die Menschen vor Ort stärker von der Energiewende profitieren, sind dies Schritte in die richtige Richtung.“

Fährt die EU jetzt in die Parade?

Der Background Tagesspiegel wies unterdessen darauf hin, dass die Ausbauziele bald schon überholt sein dürften, sobald die EU-Kommission das EU-Klimaschutzziel 2030 von 40 Prozent auf 50 bis 55 Prozent weniger Treibhausgasemissionen anhebt. Auch scheint der Entwurf nicht von einem steigenden Strombedarf aufgrund der Sektorenkopplung auszugehen.

Bislang soll der Entwurf am 23. September in die Ressortabstimmung gehen, informiert EurActiv. Ob die Bundesregierung am Zeitplan festhält, dass die Novelle zum 01. Januar 2021 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. [aw]

EurActiv: Kritik an geplanter EEG-Novelle 

BEE stellt Forderungen für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor 

DIHK: EEG-Novelle senkt weder Bürokratie noch Stromkosten 

BUND und vzbv: Die Energiewende naturverträglich und verbraucherfreundlich gestalten 

NABU: Großer Wurf lässt weiter auf sich warten. Krüger: Klimaziele in weiter Ferne mit diesem EEG    

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