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Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten von Corona
News | 12.05.2020
#Politik und Gesellschaft

Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten von Corona

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c. pixabay

Ende April hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Plansicherstellungsgesetz beschlossen. Dieses soll dazu beitragen, "dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern". Die Regierung befürchtet, dass sich sonst die Umsetzung privater und öffentlicher Investitionen verzögern könnte, "unter anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes sowie der Energie- und Verkehrswende". Da eine Einsichtnahme in Unterlagen oder die Teilnahme an Erörterungsterminen durch Pandemiemaßnahmen erschwert oder unmöglich sind, sollen vorübergehend digitale Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Einsatz kommen dürfen. Dies soll befristet bis zum 31.03.2021 gelten.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) hat zusammen mit dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring eine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf vom 30.04.2020 eingereicht. Die Verbände begrüßen grundsätzlich die Sicherstellung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. "Dies wird aber – anders als im Gesetzentwurf formuliert - zusätzlichen Erfüllungsaufwand sowohl für Verwaltungen als auch für Bürger*innen als auch für Umweltverbände bedeuten. Dadurch werden auch zusätzliche Kosten für alle Beteiligten an solchen Online-Konsultationen entstehen", heißt es in dem gemeinsamen Papier. 

Auch das Umweltnetzwerk Grüne Liga hat eine Stellungnahme eingereicht. Sie sieht das Vorhaben skeptisch: Vor allem die Beschränkung der Einspruchsrechte und die unnötige Eilbedürftigkeit stoßen bei der Umweltorganisation auf Kritik. "Die Frist von 2 Tagen über ein Wochenende für die Abgabe einer fachlich fundierten Stellungnahme ist unverhältnismäßig", so die Grüne Liga. Telefon- beziehungsweise Videokonferenzen müssten Bestandteil von Erörterungsterminen sein, die keinesfalls ersatzlos ausfallen dürften. Um wirklich einen fachlichen Austausch zu gewährleisten, müssten die Diskussionsbeiträge der anderen zeitgleich verfügbar gemacht werden - allein das Einreichen von Unterlagen werde dem Verfahren nicht gerecht. 

Auch der BUND hebt in seiner Stellungnahme darauf ab, dass eine komplette Absage von Erörterungsterminen weder nachvollziehbar noch zu rechtfertigen sei. Eine durchaus begrüßenswerte digitale Veröffentlichung könne nur eine Ergänzung sein, kein Ersatz. "Insbesondere für nicht digital präsente Risikogruppen" müssten weitere Wege zur Beteiligung eröffnet werden.

Bipar-Studie: Bürgerbeteiligung in Zeiten von Corona

Das Berliner Institut für Partizipation (bipar) hat eine aktuelle Befragung zur politischen Teilhabe von Bürger*innen unter Corona-Bedingungen ausgewertet. Demnach steht die Beteiligung weitgehend still, da die Coronapandemie laufende Verfahren unterbrochen habe. Darüber hinaus seien Beteiligungsdienstleister existenziell von den COVID-Maßnahmen betroffen. Die meisten der 1.700 befragten Akteur*innen sehen den "unmittelbaren, persönlichen Diskurs als Voraussetzung für gelingende Beteiligung an", das heißt "nur digital geht es nicht". Dennoch wurden neue, resiliente Teilhabestrukturen von den Befragten unterstützt. [jg]

Pressemitteilung BMU sowie Gesetzentwurf

Stellungnahme UfU/DNR

Pressemitteilung Grüne Liga mit Stellungnahme

BUND-Stellungnahme

bipar-Studie: Partizipation in Zeiten von COVID-19

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NACHTRAG 14. Mai: Der Bundestag hat das Gesetz - ohne große Änderungen - beschlossen. Der Innenausschuss wollte noch das Gentechnikgesetz sowie die Wahrung von Betriebsgeheimnissen integriert haben, Änderungsvorschläge von Linken und Grünen wurden abgelehnt [Berichterstattung mit Links]. Am 15. Mai folgte der Bundesratsbeschluss.

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