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Politik, Gemeinnützigkeit, Zivilgesellschaft
News | 18.05.2020
#Politik und Gesellschaft #Gemeinnützigkeit

Politik, Gemeinnützigkeit, Zivilgesellschaft

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c. pixabay

Im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde Anfang Mai ein Rechtsgutachten veröffentlicht. Sebastian Unger, Professor an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, hat sich mit der politischen Tätigkeit gemeinnütziger Körperschaften beschäftigt und die Attac-Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes analysiert; auch das BUND-Urteil spielt eine Rolle. Es geht unter anderem um die Zulässigkeit gemeinnütziger politischer Betätigung nach geltendem Recht. Das Fazit: Zwar bestünden zwischen parteipolitischer Betätigung und zivilgesellschaftlicher politischer Betätigung Unterschiede, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigten. Allerdings habe der Gesetzgeber bei der steuerlichen Förderung politischen Engagements im Bereich der Zivilgesellschaft größere Spielräume als bei Parteien. Wenn sich zivilgesellschaftliche Organisationen politisch betätigten sei dies verfassungsrechtlich in weiterem Umfang mit der Gemeinnützigkeit vereinbar, als vom Bundesfinanzhof in seiner Attac-Entscheidung angenommen, so Unger. Demzufolge sollte der politische Bewegungsraum bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ausgebaut werden.

Das Verhältnis von Parteien und Zivilgesellschaft untersuchen auch Sophie Pornschlegel und Paul Jürgensen für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), Arbeitsbereich Demokratie & Partizipation. Die Studie zeigt, warum unsere Demokratie eine starke Brücke zwischen Parteien und Zivilgesellschaft braucht, und macht Vorschläge, wie diese (wieder) aufgebaut werden kann. Zentrale Erkenntnisse laut FES:

  • Parteien und Zivilgesellschaft haben unterschiedlich auf die Individualisierung der Gesellschaft reagiert. In der Folge haben sie ein eher distanziertes und instrumentelles Verhältnis entwickelt.
  • Für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ein enges, wechselseitiges und geregeltes Verhältnis zwischen Parteien und Zivilgesellschaft von großer Bedeutung.
  • Ein solches Verhältnis erfordert einen Bewusstseinswandel auf beiden Seiten und den Aufbau strategischer Partnerschaften. [jg]

Rechtsgutachten Prof. Dr. Sebastian Unger

FES: Bericht über Studie und vollständige Studie (PDF, 60 S.)

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