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Umgang mit dem Wolf: Änderungen treten in Kraft
News | 16.03.2020
#Landwirtschaft und Gentechnik #Biodiversität und Naturschutz

Umgang mit dem Wolf: Änderungen treten in Kraft

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© VIER PFOTEN/Fred Dott

Der Wolf soll weiter eine streng geschützte Art bleiben, aber in "Problemfällen" auch getötet werden dürfen. Am 13. März ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft getreten, die laut Bundesumweltministerium (BMU) "mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf schafft". Es geht darum, wann es zulässig ist, einen Wolf zu töten, und wie mit Wolf-Hund-Hybriden umzugehen ist. Wichtigste Präventionsmaßnahme gegen Nutztierrisse sei aber der Herdenschutz, sagte die Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Das geänderte Bundesnaturschutzgesetz enthält nun auch eine Regelung für den Fall, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser im Gelände nicht sicher erkennbar ist. Sofern es keine zumutbaren Alternativen gibt, dürfen in diesem Fall einzelne Rudelmitgliedern abgeschossen werden, bis die Nutztierrisse aufhören. Voraussetzung ist in jedem Fall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Zuständige Behörden sollen auch nachgewiesene Wolf-Hund-Hybriden "entnehmen". Das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe ist ausdrücklich verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Um das Für und Wider von Abschüssen hatte es eine monatelange Debatte und auch Proteste gegeben. Nutztierhalter*innen, Artenschutzengagierte, Jagd- und Bauernverbände haben ihre jeweilige teils widersprüchliche Perspektiven eingebracht. Einen Hintergrundartikel aus Verbandssicht, der erklärt, warum Herdenschutz der Schlüssel ist, finden Sie hier. [jg]

Text zu den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

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