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Weniger Pflanzengift und Lichtverschmutzung zum Schutz der Insekten
News | 12.02.2021
#Landwirtschaft und Gentechnik #Emissionen #Chemikalien #Biodiversität und Naturschutz

Weniger Pflanzengift und Lichtverschmutzung zum Schutz der Insekten

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© pixabay
Distelfalter

Auf Agrarflächen in bestimmten Naturschutzgebieten soll es künftig ganz oder teilweise verboten sein, Pestizide einzusetzen. Vor allem Mittel, die Insekten schädigen und deren Bestäuberfunktion verhindern, sind nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 10. Februar dann nicht mehr erlaubt.

Die Anwendung von Glyphosat wird demnach zunächst stark eingeschränkt und bis 2024 ganz verboten. In Schutzgebieten und an Gewässerrändern soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel untersagt werden. Neben den Änderungsvorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung stimmte das Kabinett auch einem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) für ein Insektenschutzgesetz zu. Dieses sieht vor, etwa Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume zu erhalten. Auch die für Insekten gefährliche Lichtverschmutzung soll künftig eingeschränkt werden.

Eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Insekten ist nötig, weil die Anzahl und die Vielfalt ihrer Art stark zurückgegangen ist. Das geplante Verbot von Pestiziden betrifft dem BMU zufolge 4,9 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Für Umweltorganisationen ist der Kabinettsbeschluss, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vor der Verabschiedung des Gesetzespakets appellierte DNR-Präsident Kai Niebert an die Länder, die vorhandenen Schlupflöcher in der Verordnung zu schließen und attraktive Fördermaßnahmen zum Pestizidverzicht in FFH-Gebieten zu entwickeln.

Die Umweltorganisationen Aurelia Stiftung, BBN, BUND, DUH, EuroNatur, NABU, Umweltinstitut München, WWF Deutschland und der DNR hatten Anfang Februar bereits gefordert, endlich zu handeln. „Mit ihrem Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung vor knapp zwei Jahren einen überfälligen Maßnahmenkatalog für einen besseren Insektenschutz vorgelegt. Jetzt gilt es, das Aktionsprogramm ‚eins-zu-eins‘ umzusetzen, anstatt die Vereinbarungen schon wieder in Frage zu stellen“. [mbu]

BMU
DNR-Statement
Gemeinsamer Appell Umweltorganisationen

 

 

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