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Experiment digitale Fachkonferenz Teilgebiete – Auftakt gescheitert
News | 04.11.2020
#Klima und Energie #Politik und Gesellschaft #Digitalisierung

Experiment digitale Fachkonferenz Teilgebiete – Auftakt gescheitert

Am 17. und 18. Oktober 2020 fand auf Einladung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aus Kassel in nur digitaler Form die 1. Auftakt- oder Informationsveranstaltung für die Fachkonferenz Teilgebiete statt.

Dabei ist immer noch nicht klar, um welchen und um wie viel Atommüll es bei der Standortsuche für ein Atommülllager in Deutschland nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) geht. Es entsteht ständig zusätzlicher Atommüll in Deutschland und die Probleme der befristeten Zwischenlagerung verschärfen sich weiter.

Echte Teilhabe: Fehlanzeige

In Paragraf 1 des StandAG ist festgelegt, dass in einem partizipativen, wissensbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren ein Standort für ein Lager für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle in einem vergleichenden Suchverfahren gefunden werden soll. Jedoch besteht bisher in der Phase 1 selbst für die interessierte Öffentlichkeit keine wirkliche Teilhabemöglichkeit, es fehlt an Rechtsschutz, nicht einmal eine Kommune kann gerichtlich prüfen lassen, ob ihre Fläche sachgerecht als Teilgebiet ermittelt wurde. Dies widerspricht auch der Strategischen Umweltprüfung (SUP), welche die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ergänzt. Im Gegensatz zur UVP wird die SUP bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil umweltrelevante Weichenstellungen häufig bereits während der Vorbereitung von Programmen getroffen werden.

 

"Jedoch besteht bisher in der Phase 1 selbst für die interessierte Öffentlichkeit keine wirkliche Teilhabemöglichkeit, es fehlt an Rechtsschutz, nicht einmal eine Kommune kann gerichtlich prüfen lassen, ob ihre Fläche sachgerecht als Teilgebiet ermittelt wurde."
Klaus Brunsmeier, BUND, Mitglied im Nationalen Begleitgremium (NBG)
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Leider hat das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren die Möglichkeiten aus Paragraf 5 StandAG nicht genutzt, um eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und über die gesetzlichen Mindestformate hinaus die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 28. September den Zwischenbericht Teilgebiete gemäß Paragraf 13 (2) veröffentlicht und auf rund 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland Teilgebiete ermittelt, die günstige Voraussetzungen für eine soweit wie möglich sichere Lagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Sie tat dies, obwohl die wesentlichen Grundlagen dafür, die von den Geologischen Landes- und Bundesdiensten gelieferten geologischen Grundlagendaten, durch das erst sehr spät in Kraft getretene Geologiedatengesetz (GeolDG) zu diesem Zeitpunkt nur völlig unzureichend öffentlich zugänglich waren.

Obwohl sowohl das Nationale Begleitgremium (NBG) als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dringend um eine Verschiebung der Fachkonferenz Teilgebiete gebeten hatten, lud das BASE sehr schnell zum 1. Termin der Fachkonferenz Teilgebiete gemäß Paragraf 9 StandAG Mitte Oktober nach Kassel. Eingeholt von einer sehr unzureichenden Vorbereitung und den Auswirkungen der Corona-Pandemie entschied sich das BASE kurzfristig, die Fachkonferenz nur noch digital durchzuführen.

Am 1. Tag der Fachkonferenz Teilgebiete stellte die BGE die Ergebnisse ihrer vergleichenden und abwägenden geowissenschaftlichen Untersuchungen des Untergrundes der Bundesrepublik Deutschland vor. Auch wenn es selbst für eine interessierte Öffentlichkeit eine neunstündige fachliche Herausforderung war, präsentierte die BGE ein nachvollziehbares Konzept für die ermittelten Teilgebiete und bot ausreichend weitere Informationen zu den einzelnen Wirtsgesteinen Ton, Salz und Kristallin, zu Methoden oder zu einzelnen Teilgebieten.

Ganz unaufgeregt wurde dabei auch klargestellt, dass der Standort Gorleben keine günstigen geologischen Voraussetzungen für eine sichere Lagerung von Atommüll besitzt und deshalb aus dem Standortsuchverfahren ausgeschieden ist.

Für den Aufbau von Vertrauen wäre hilfreich gewesen, wenn unabhängige geologische ExpertInnen für Nachfragen und eine Einordnung von Ergebnissen zur Verfügung gestanden hätten.

Partizipation erfordert rechtlichen Rahmen

Der 2. Tag der Fachkonferenz Teilgebiete offenbarte dann Grenzen und Schwächen einer rein digitalen Veranstaltung. Einzelne TeilnehmerInnen äußerten Sorge über ein solches Format, es war gar die Rede von einer digital gelenkten Demokratie.

Unbekannte TeilnehmerInnen, schlecht vorbereitete Fragestellungen, spontane Abstimmungen, Voten, Wahlen mit unabsehbaren Folgen und nicht ausreichende Möglichkeiten für Nachfragen und Diskussion prägten die Veranstaltung. Als Ergebnis kam am Ende lediglich die Zusammenstellung einer Gruppe zur Vorbereitung des Termins der Fachkonferenz Teilgebiete im Februar 2021 heraus.

Der Förderverein Mediation und der Bundesverband Mediation hatten bereits Ende September in einem offenen Brief zum Standortauswahlverfahren vor Zeitdruck, Informationsflut und mangelnder Beteiligungsmöglichkeit gewarnt.

"Und während über Form und Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete diskutiert wird, läuft das Standortauswahlverfahren in einem anderen Handlungsstrang bereits weiter. Der Vorhabenträger, die BGE, führt repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch, ermittelt unter erneuter Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige Standortregionen. (...) - alles ohne gesetzlich vorgeschriebene Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung."
Klaus Brunsmeier, BUND, Mitglied im Nationalen Begleitgremium (NBG)

Und während über Form und Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete diskutiert wird, läuft das Standortauswahlverfahren in einem anderen Handlungsstrang bereits weiter. Der Vorhabenträger, die BGE, führt repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch, ermittelt unter erneuter Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige Standortregionen. Sie wendet die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß Paragraf 25 StandAG an, erarbeitet standortbezogene Erkundungsprogramme und übermittelt den Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE – alles ohne gesetzlich vorgeschriebene Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Da die Regionalkonferenzen nach Paragraf 14 (2) erst danach eingerichtet werden (können), ist es nun wichtiger denn je, dass die BGE eigene Informations- und Beteiligungsformate während der Zeit der Erarbeitung anbietet und öffentlich macht, wie sie die Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete berücksichtigt hat.

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Der Autor

Klaus Brunsmeier ist seit Dezember 2016 Mitglied im Nationalen Begleitgremium.
Außerdem war er von 2016 bis 2019 Mitglied des BUND-Bundesvorstands mit den Arbeitsschwerpunkten Energie und Klimaschutz. Zuvor war er von 2007 bis 2016 stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND. Seit 1998 ist Brunsmeier Schatzmeister sowie geschäftsführender Landesvorstand des BUND Nordrhein-Westfalen.

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