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Vertrauensbildung setzt Transparenz voraus
News | 04.11.2020
#Klima und Energie #Politik und Gesellschaft

Vertrauensbildung setzt Transparenz voraus

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c. Aygül Cizmecioglu

Partizipativ. Wissenschaftsbasiert. Transparent. Selbsthinterfragend. Lernend: Für diese fünf starken Adjektive setze ich mich als Bürgerin bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Nationalen Begleitgremium (NBG) ein – seit meiner Wahl im letzten November. Ein Gremium, das sich nach den Vorgaben aus dem Standortauswahlgesetz (StandAG) gebildet hat und unabhängig die Suche nach dem bestmöglichen Standort für den hochradioaktiven Atommüll begleitet. Nach dem nahen Ende der deutschen Kernenergie im Jahr 2022 müssen ihre Hinterlassenschaften für eine Million Jahre sicher in geeigneten geologischen Formationen eingeschlossen bleiben. Diese generationenübergreifende Aufgabe geht uns alle an und das NBG ist eine öffentliche Stimme in dem komplexen Findungsprozess. Diese Art der Beteiligung gab es noch nicht in Deutschland. Es ist ein Experiment und ein Versuch, aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern bei der Standortsuche zu lernen. Ich unterstütze diesen Ansatz der partizipativen Beteiligung und hoffe, dass es gelingt, gemeinsam den bestmöglichen Standort für den hochradioaktiven Atommüll zu finden.

Seit Mitte des Jahres ist das NBG fast vollständig besetzt. Das pluralistisch zusammengesetzte Gremium unter einen Hut zu bekommen, das nur die gemeinsame Suche nach einem Endlager verbindet, bedarf einer guten Struktur und eines langen Atems. Es haben sich Fachgruppen gebildet, in denen schwerpunktmäßig über wichtige Themen und weitere Arbeitsschritte diskutiert wird, und die auf den regelmäßigen Sitzungen über ihre Arbeit berichten. Das NBG begleitet und beobachtet den Prozess, gibt Hinweise und äußert Kritik, ist Ansprechpartner für Fragen.

Aufmerksamkeit abgeflaut

Aber wer interessiert sich wirklich dafür? Ämter, Behörden, Arbeitsgruppen, Bürgerinitiativen, Wissenschaftler sind berufsbedingt oder durch die jahrzehntelange Anti-Atom-Bewegung mit dem Thema vertraut. Mein privates Umfeld hat von meinem Engagement beim NBG Kenntnis genommen, sich aber nachfolgend nicht weiter für das Thema Endlagerung interessiert.

Nachdem Ende September der Zwischenbericht Teilgebiete von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht wurde, hat Deutschland einmal kurz „gebebt“, die Medien berichteten ausführlich darüber, jetzt ist die Aufregung über einen möglichen Standort wieder abgeflaut. Auch deshalb, weil mehr als die Hälfte der Fläche – 54 Prozent – in Deutschland unter die 90 benannten Teilgebiete fallen, also geologisch prinzipiell für die Endlagerung geeignet sind. Das wirkt wie ein Verdünnungseffekt, löst keine Betroffenheit aus und regt nicht an, die zugesicherte Partizipation einzufordern.

In einem ersten, großen Schritt hat die BGE die Daten der geologischen Ämter der Bundesländer wissenschaftsbasiert nach einheitlichen Kriterien ausgewertet – ohne dabei die Öffentlichkeit einzubeziehen. Erst im Juni 2020 ist das dafür notwendige Geologiedatengesetz verabschiedet worden, das die Veröffentlichung der geologischen Daten regelt. Dennoch gibt es geheime Daten, die der Öffentlichkeit (noch) nicht zugänglich gemacht werden können, die sich in einem speziellen Datenraum befinden. Die Transparenzlücke soll das NBG überbrücken und Sachverständige einsetzen, die die unter Verschluss befindlichen Daten einsehen und bewerten sollen. Das NBG betrachtet diese Rolle mit Skepsis und fordert, dass langfristig im Sinne eines transparenten Verfahrens alle Daten öffentlich bereitgestellt werden müssen.

Im jetzt folgenden Schritt wird die BGE die benannten Teilgebiete mit zusätzlichen Auswahlkriterien nach und nach weiter eingrenzen und mit Hilfe der Sicherheitsuntersuchungen, der geologischen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien mit zunehmender Genauigkeit Standorte für die übertägige Erkundung auswählen. Je transparenter dieser Arbeitsprozess gestaltet wird, desto besser können sich die Regionen allmählich auf ihre Rolle einstellen und es kann insgesamt Vertrauen in das Verfahren aufgebaut werden. Das NBG will mit der BGE und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) darüber beraten, diese notwendige Transparenz sinnvoll auszugestalten.

"Nach meinem Dafürhalten ist es für den Prozess der Standortsuche wichtig, die weitere Einengung der Teilgebiete transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Instrumente zur Beteiligung der Gesellschaft so anzupassen, dass alle erreicht werden."
Annette Lindackers, Mitglied im Nationalen Begleitgremium (NBG)

Lernprozess für bessere Kommunikation

Am 17. und 18. Oktober hat das BASE online zu einer Auftaktveranstaltung für die Fachkonferenz Teilgebiete in Kassel eingeladen, um die Arbeit der BGE vorzustellen, aber auch, um die selbstorganisierte Arbeit und Vorgehensweise für die nachfolgenden Fachkonferenzen ab Februar 2021 mit dem Plenum zu diskutieren. Hier muss nach Ansicht des NBG ein Lernprozess stattfinden, um die fachliche Bandbreite des Themas allen zugänglich zu machen, aber auch um den Dialog, die Transparenz und die Beteiligungsmöglichkeiten für die TeilnehmerInnen zu erhöhen. Dazu zählt ausreichend Zeit für Diskussionen – auch in kleinen Runden – in Form eines Online-Tools, das den Dialog untereinander zulässt. Das NBG spricht sich dafür aus, zukünftig eine TeilnehmerInnenliste mit Kontaktangaben bereitzustellen, für einen Austausch auf Augenhöhe. Ebenso hält es das NBG für notwendig, dass die Termine der Fachkonferenzen Teilgebiete eine Kombination von Präsenz und digitaler Teilnahme ermöglichen. Dazu wird sich das NBG zeitnah mit der BASE beraten.

Verfahren bewerten

Im weiteren Verlauf der Standortsuche wird durch die Eingrenzung der heute 90 Teilgebiete auf eine deutlich geringere Zahl die Betroffenheit in den verbliebenen Regionen erheblich ansteigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat die Aufgabe, die Verfahrensregeln immer wieder zu erläutern, damit neue Akteure sie nachvollziehen können. Dabei muss das NBG die Fairness des Verfahrens stets neu bewerten und gegebenenfalls mit den Betroffenen die Regeln im Einvernehmen weiterentwickeln. Eine solche Evaluation muss mit dem Gesetzgeber rechtzeitig erörtert und vorbereitet werden. Ein Peer-Review (Begutachtung durch Ebenbürtige) kann dafür ein erster Baustein sein. Gegenstand des Reviews soll der Prozess der Ermittlung der Teilgebiete sein. Das Expertenteam soll Stärken und Schwächen des Prozesses identifizieren, eine internationale Perspektive in das Verfahren einbringen, die Glaubwürdigkeit des Prozesses stärken und die internationale Sichtbarkeit erhöhen.

Nach meinem Dafürhalten ist es für den Prozess der Standortsuche wichtig, die weitere Einengung der Teilgebiete transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Instrumente zur Beteiligung der Gesellschaft so anzupassen, dass alle erreicht werden.

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Die Autorin

Annette Lindackers hat Chemieingenieurwesen studiert, arbeitet als freie Journalistin und lebt mit ihrer Familie in Sachsen. Seit Dezember 2019 ist sie Mitglied im Nationalen Begleitgremium.

Das Nationale Begleitgremium (NBG)

Zum NBG gehören 18 Mitglieder: 12 von Bundesrat und Bundestag benannte Personen des öffentlichen Lebens und 6 Bürgerinnen und Bürger, die nach einem Zufallswahlverfahren ausgesucht wurden. Die Amtszeit ist auf drei Jahre festgelegt und kann zweimal verlängert werden.
Die Sitzungen des NBG finden einmal im Monat statt und sind öffentlich. Sie können live oder als Mitschnitt auf  YouTube verfolgt werden.

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