Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Verbot von Fischfang mit Pulsbaumkurren rechtens ist. Ab Juli gilt das Verbot, mit Elektroimpulsen Fische in Netze zu treiben, EU-weit. Beratergremium fordert bessere Maßnahmen gegen unerwünschte Beifänge.