Fahrpläne und Folgenabschätzungen
Neue Ideen für politische Maßnahmen und Gesetzesinitiativen legt die EU-Kommission in sogenannten Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase dar.
Dies gilt auch für Bewertungen und Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften. Nach der Veröffentlichung können Bürger*innen die Vorschläge in der Regel vier Wochen lang kommentieren.
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