Siebter Vorschlag zu Kriterien für Hormongifte hat erste Hürde genommen
Der neue Entwurf der Kommission zur Identifizierung von Pestiziden als Endokrine Disruptoren (EDCs) wurde vom zuständigen Ausschuss angenommen. Die Entscheidung zu einer Ausweitung des Verbots von Neonikotinoiden hat der Ausschuss allerdings verschoben.
Mit den zum siebten Mal überarbeiteten Identifizierungskriterien geht die Kommission auf die Einwände des Parlaments gegen den letzten Entwurf im Oktober ein (EU-Umweltnews vom 04.10.). Das Parlament hatte Ausnahmen kritisiert, die viele hormonell wirksame Stoffe nicht in die Definition mit einbezogen hätten. So zum Beispiel Pestizide, die bei der Schädlingsbekämpfung gezielt hormonell schädigend sein sollen. Diese Ausnahmen sind im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.
Europäische Umweltverbände sehen dies als einen Schritt in die richtige Richtung, der jedoch nicht ausreiche, um Mensch und Umwelt effektiv vor Umwelthormonen zu schützen. Nach wie vor sei die die Beweislast dafür, dass ein Stoff als EDC eingestuft wird, zu hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme verschiedener Umweltverbände erklärten unter anderem das Pestizid Aktions-Netzwerk Germany und der BUND: „Wie schon bei Glyphosat, haben die EU-Mitgliedstaaten wieder einmal die Chance verpasst, für Umwelt und Gesundheit gefährliche Pestizide vom Markt zu nehmen. Das ist eine klare Entscheidung zu Gunsten der Pestizidindustrie.“
In der gleichen Sitzung vertagte der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel zudem die Entscheidung über ein ausgeweitetes Verbot von Neonikotinoiden (EU-Umweltnews vom 07.12.). Die Mitgliedstaaten wollen demnach zunächst das Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde über das Risiko der Wirkstoffe für Bienen im Februar abwarten.
Nun haben das EU-Parlament und der Ministerrat drei Monate Zeit, um die Kriterien für EDcs entweder anzunehmen oder abzulehnen. [km]
PM der Kommission
Entwurf der Kommission
Stellungnahme Umweltverbände