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Grünes Licht für neue EU-Öko-Verordnung
EU-News | 22.11.2017
#Landwirtschaft und Gentechnik

Grünes Licht für neue EU-Öko-Verordnung

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c. pixabay

Nachdem bereits die EU-Länder mehrheitlich zugestimmt hatten, gab am Mittwoch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments grünes Licht für die neuen Regeln für Biolebensmittel.

Damit ist der Weg frei, dass die überarbeitete Öko-Verordnung 2021 in Kraft treten kann. Die wesentlichen Neuerungen sind: strengere Kontrollen in der Lieferkette, neue Kontaminierungsvorschriften und die Gültigkeit der EU-Standards auch für Importe aus Drittländern.

Viele deutsche Bioverbände kritisieren, dass ökologisch wirtschaftende Unternehmen künftig ihre Produkte noch stärker vor der Verunreinigung etwa durch Pestizide schützen müssen. Sie befürchten, es könnten in Bioware Spuren von Pestiziden festgestellt werden, die von konventionellen Feldern über die Luft in den Pflanzen landen. Der EU-Abgeordnete und Berichterstatter für die Ökoverordnung Martin Häusling hingegen bewertet die Neuerung positiv: "Gerade die Kunden werden in Zukunft noch mehr auf die Qualitäten des biologischen Landbaus vertrauen können. Dabei geht es etwa darum, dass die Landwirte, aber auch die Verarbeiter ihre Öko-Ware besser vor ungewollten Kontaminationen durch Pestizide aus der konventionellen Landwirtschaft bewahren." 

Nach der finalen Zustimmung durch das Parlament sowie den Agrarrat soll die neue Öko-Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft treten. [mbu]

Abstimmung im EU-Agrarausschuss

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