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EU-Naturschutzaktionsplan: Abgeordnete fordern post-2020-Strategie für Biodiversität
EU-News | 16.11.2017
#Biodiversität und Naturschutz

EU-Naturschutzaktionsplan: Abgeordnete fordern post-2020-Strategie für Biodiversität

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c. pixabay

Das Europäische Parlament hat gestern eine Entschließung zum "Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft" der EU-Kommission angenommen und sich - nach Einschätzung von BirdLife - für "mehr Action" im Aktionsplan ausgesprochen.

Die Abgeordneten äußerten sich besorgt darüber, dass die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 wohl nicht erreicht würden, in Europa fast ein Viertel der Arten aller wildlebenden Tiere vom Aussterben bedroht sind und es nur für die Hälfte aller Natura-2000-Schutzgebiete Bewirtschaftungspläne mit Erhaltungszielen und -maßnahmen gibt. Das Naturschutzrecht der Union müsse vollständig und getreu umgesetzt werden, die 2020-Ziele zur Erhaltung der biologischen Vielfalt müssten höhere politische Priorität bekommen. Politik und Wissen müssten stärker miteinander verknüpft werden, um das Langfristziel des siebten Umweltaktionsprogramms, innerhalb der Belastungsgrenzen der Erde gut zu leben, zu verwirklichen. Dass der Aktionsplan zeitlich begrenzt ist, bedauern die Abgeordnen und fordern die Kommission auf, "die Arbeiten an der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für den Zeitraum nach 2020 unverzüglich aufzunehmen".

Das EU-Parlament fordert bei den im Aktionsplan gesetzten Schwerpunktbereichen (s.u.), sämtliche Akteure aktiv einzubeziehen, deren Koordinierung zu verbessern und den Mitgliedstaaten beziehungsweise den regionalen und nationalen Akteuren bei der Durchführung und der Kontrolle zu helfen. Dass die Kommission die Leitlinien aktualisieren und weiterentwickeln sowie in allen EU-Amtssprachen veröffentlichen will, fand den Beifall der Abgeordneten. Ganz konkret soll die EU-Kommission "einen neuen Legislativvorschlag zu Mindeststandards für den Zugang zur gerichtlichen Prüfung sowie eine Überarbeitung der Aarhus-Verordnung" vorlegen.

Darüber hinaus fehle bisher "eine EU-Strategie für den Schutz und die Erhaltung von bedrohten Bestäubern", die die EU-Kommission aus Sicht des Parlaments vorschlagen soll.

Angesichts der illegalen Vogeljagd müsse es koordiniert auf EU-Ebene einen Plan für die Verwaltung der durch mehrere Mitgliedstaaten wandernden Vogelarten geben.

Für das Management invasiver Arten müsse sowohl höchste Priorität gelten als auch im EU-Haushalt angemessene Mittel vorgesehen werden.

Die Meeresgebiete im Natura-2000-Netzwerk müssten auf nationaler und EU-Ebene besser geschützt werden. Der wirtschaftliche Wert des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerkes werde auf 200 bis 300 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Es sei bedauerlich, dass es im Aktionsplan keine konkrete Initiative gegen den Nettoverlust an biologischer Vielfalt gibt.

Auch zum Wolf beziehungsweise großen Karnivoren äußerte sich das Parlament: Es spricht sich dafür aus, den Schutzstatus von Arten in bestimmten Regionen zu ändern, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist. Die EU-Kommission soll hierzu ein Bewertungsverfahren entwickeln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht das EU-Parlament bei der fehlenden Kohärenz zu anderen Politikbereichen. Unter anderem fordert es die Kommission auf, die Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) auf die biologische Vielfalt zu bewerten. Insbesondere müssten die Mittel der GAP "für die Finanzierung von ökologisch nachhaltigen Landbewirtschaftungsmethoden und die Aufrechterhaltung der damit verbundenen biologischen Vielfalt verwendet werden".

Für Natura 2000 müssten ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Mit Blick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) müssten die bisherigen Ausgaben geprüft und neue Mechanismen für die Finanzierung der Erhaltung der biologischen Vielfalt aufgenommen werden.

Es fehle außerdem ein "echter" Vorschlag für die Schaffung eines transeuropäischen Netzes für grüne Infrastruktur (TEN-G). In diesem Zusammenhang müsse die Funktion der grünen Infrastruktur bei der Minderung der Klimaveränderungen untersucht werden. [jg]

Entschließung (PDF, 9 Seiten)

Bewertung im NABU-Blog

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Hintergrund:

Der "Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft" enthält 15 Maßnahmen, um die EU-Naturschutzrichtlinien zum Vogelschutz und Fauna-, Flora- und Habitatschutz bis 2019 besser umzusetzen. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf vier Schwerpunktbereiche:

  1. Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozioökonomischen Zielen
  2. Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung
  3. Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel
  4. Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessensträgern und Regionen

Pressemitteilung EU-Kommission vom April

Seite zum Aktionsplan und detaillierten Factsheets

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