Fischfangmethoden in Nord- und Ostsee vor EU-gerichtlicher Prüfung
Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Umweltverbandsklage des Deutschen Naturschutzrings (DNR) gegen Deutschland mündlich verhandelt. Gegenstand ist der Einsatz von Grundschlepp- und Stellnetzen in Natura-2000-Gebieten.
Es soll gerichtlich geklärt werden, ob die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch die sogenannte Fischereigrundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) eingeschränkt beziehungsweise verdrängt werden, wie das die Bundesregierung behauptet. Bei dem EuGH-Verfahren handelt sich um ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Köln.
Denn in Köln hatte der DNR Anfang 2015 in Vertretung einer Gruppe deutscher Umweltverbände aus BUND, Deutscher Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, NABU, Whale and Dolphin Conservation (WDC) und WWF gefordert, das Fischen mit Grundschlepp- und Stellnetzen in Natura-2000-Gebieten der deutschen Nord- und Ostsee einzustellen.
Eine Entscheidung des EuGH wird für 2018 erwartet. [aw]
Rechtssache C-683/16 beim EuGH
Gemeinsames Hintergrundpapier der klagenden Verbände
Gemeinsame Pressemitteilung