Von Amts wegen: mehr Schutz für Verbraucher
Nationale Behörden in den EU-Ländern sollen künftig mehr Befugnisse erhalten, um die Rechte von Verbrauchern besser durchzusetzen. Das Europäische Parlament hat am Dienstag entsprechenden Rahmenregelungen zugestimmt.
„Die jüngsten Fälle, die das Vertrauen der Verbraucher geschädigt haben, wie der Dieselskandal oder die Diskussionen über Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität, machen deutlich, dass eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts erforderlich ist“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourová. Der neue Kooperationsrahmen erleichtere die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.
Die EU-Kommission hatte 2016 die neuen Regeln vorgeschlagen. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den zuständigen nationalen Behörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, um dagegen vorzugehen.
Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um dafür zu sorgen, dass ihre Verbraucherbehörden die neuen Standards erfüllen.
Die Verordnung gehört zur Initiative der Kommission, die Verbraucherregeln zu überarbeiten. Im Frühjahr 2018 soll das Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorgestellt werden. [mbu]
Factsheet zu Verbraucherrechten
Website zur grenzüberschreitenden Durchsetzung der Verbraucherrechte