Urteil zu EU-Singapur Abkommen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente aller EU Mitgliedstaaten entschieden werden kann.
Mit diesem Urteil setzt der Gerichtshof ein wichtiges Zeichen für die Verhandlung künftiger Freihandelsabkommen. Denn während Handel unter die alleinige Zuständigkeit der EU fällt, wurden in den letzten Jahren zunehmend Freihandelsabkommen verhandelt, die weitaus größere Bereiche als ausschließlich Handelspolitik betrafen. Die bekanntesten Beispiele sind das Abkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA), die auch Bereiche wie Umwelt, Landwirtschaft, Arbeitsmarkt, Dienstleistungen usw. betreffen.
Grund für das Urteil waren zwei Bereiche im Abkommen, die laut EuGH unter die geteilte Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten fallen: andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen und das Investor-Staat-Klagesystem (ISDS). Ein derartiges Regime, das nationalen Gerichten Kompetenzen entzieht, könne nicht ohne die Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten entschieden werden, so der Gerichtshof in seinem Urteil. [lr]