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Giftstoffe im Recycling: EU-Parlament legt Verhandlungsposition fest
EU-News | 20.11.2018
#Chemikalien

Giftstoffe im Recycling: EU-Parlament legt Verhandlungsposition fest

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c. Pixabay

Die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) soll künftig keine hohen Konzentrationen von gefährlichen Flammschutzmitteln in recycelten Produkten erlauben. Dafür stimmten die EU-Abgeordneten vergangene Woche im Rahmen der Überarbeitung der EU-POP-Verordnung.

Entgegen der Forderung der Berichterstatterin Julie Girling (Europäische Volkspartei, Vereinigtes Königreich), die eine Grenzwertausnahme von 1000 Teilen pro Million (parts per million, ppm) für fünf DecaBDE-Substanzen in recycelten Produkten forderte, stimmten 338 von 618 Parlamentarier*innen für einen Höchstwert von 10 ppm. DecaBDE wurde bereits in Kunststoffspielzeugen nachgewiesen, die aus recycelten Elektronikgeräten hergestellt wurden.

22 zivilgesellschaftliche Verbände hatten sich vor der Abstimmung in einem Brief an das EU-Parlament für den niedrigeren Grenzwert stark gemacht und davor gewarnt, die Schadstoffe in recycelten Artikeln zu erlauben. Recycling könne keine Lösung für giftige Stoffe sein, erklärte Elise Vitali, Chemikalienreferentin beim Europäischen Umweltbüro, dem Nachrichtenportal Chemical Watch. Die EU müsse deshalb dafür sorgen, dass recycelte Stoffströme nicht durch Ausnahmeregelungen für POPs verunreinigt werden. Saubere Stoffströme sind eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.

Die Abgeordneten stimmten außerdem für neue Grenzwerte für kurzkettige Chlorparaffine in der Umwelt und neue Zuständigkeiten für die Europäische Chemikalienagentur im Bereich der POP-Regulierung. Auch den grundsätzlichen Vorschlag der EU-Kommission, die POP-Verordnung zu überarbeiten, nahm das Plenum mit großer Mehrheit an.

POPs sind schwer abbaubare Chemikalien, die sich in der Umwelt anreichern und sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Die POP-Verordnung der EU setzt die Stockholm-Vereinbarung der Vereinten Nationen von 2001 um, die den Umgang und das Verbot von 33 dieser Schadstoffe regelt. Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Verordnung vorgeschlagen, um sie an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Anfang Dezember sollen die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission beginnen. [km]

Beschlossener Bericht des EU-Parlaments
Bericht bei Chemical Watch (kostenpflichtig)
Verfahrensdokument
NGO-Brief

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