Quecksilber ade
Seit Anfang Januar ist die neue EU-Quecksilberverordnung in Kraft, die den Einsatz von Quecksilber stark einschränkt. Damit setzt die EU das internationale Minamata-Übereinkommen um.
In einem ersten Schritt sind seit Anfang des Jahres Produktionsprozesse verboten, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden. Zudem sieht die Verordnung, die im März 2017 beschlossen wurde (s. EU-Umweltnews vom 15.03.2017) Import- und Exportverbote für bestimmte Quecksilberverbindungen und –gemische vor.
In weiteren Schritten dürfen ab Ende 2018 bestimmte Lampen, in denen Quecksilber verwendet wird, nicht mehr produziert oder ein- oder ausgefahren werden. Ab 2019 müssen Quecksilberreste in Zahnarztpraxen aus Flüssigkeiten und Abwässern gefiltert werden, bevor Mitte 2019 die Verwendung von Dentalamalgam für Zahnbehandlungen bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden komplett verboten wird. [km]