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Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C sind rechtens
EU-News | 13.07.2018
#Klima und Energie

Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C sind rechtens

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Das Gericht der EU (EuG) hat am Donnerstag die Klage Österreichs gegen die EU-Kommission in der Sache Hinkley Point C zurückgewiesen. Greenpeace kritisierte das Urteil als rückschrittlich.

Die EU-Kommission hatte 2014 Beihilfen der britischen Regierung an den Kraftwerksbetreiber für den Bau des dritten Atommeilers Hinkley Point C in der Grafschaft Somerset gebilligt. Nach Auffassung der Kommission verstießen die Beihilfezahlungen nicht gegen Regelungen des Binnenmarkts.

Österreich hatte eine Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses erhoben. Luxemburg unterstützte das Alpenland. Auf Seite der Kommission traten Frankreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich als Streithelfer auf.

Das EuG erkennt im Kommissionsbeschluss keine Verletzung der unionsrechtlichen Beihilfevorschriften. Zur Begründung hieß es, dass die Annahme der Kommission, die Förderung der Kernenergie sei ein Ziel von gemeinsamem Interesse, nicht zu beanstanden sei.

Aus dem Brüsseler Büro von Greenpeace kam Kritik am Gerichtsurteil. Das EuG habe eine wichtige Chance vertan anzuerkennen, dass Atomenergie der Vergangenheit angehört und keinesfalls noch durch Steuergelder unterstützt werden sollte. Auch findet Greenpeace, dass die Entscheidung der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie widerspricht. Denn unter dieser sollen vor allem Bürger*innen und Bürgerenergiegesellschaften ermächtigt werden, ihre eigene regenerative Energie zu produzieren und zu konsumieren, nicht große Energiekonzerne. [aw]

EuG-Urteil 
Reaktion Greenpeace

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