Gentechnikabgabe für bessere Risikoforschung
Würde eine staatliche Abgabe auf Produkte der Gentechnik erhoben, könnte damit eine vorsorgeorientierte Risikoforschung, die unabhängig von der Industrie ist, finanziert werden. Das ergab eine Studie im Auftrag von Testbiotech.
Der Staat könne seine Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt nur wahrnehmen, wenn es eine nicht interessengeleitete Risikoforschung, die sich am Vorsorgeprinzip orientiert, gebe, heißt es in dem Gutachten. Das Grundgesetz verpflichte den Staat, eine solche Forschung zu schaffen, schreibt die Verfasserin Cornelia Ziehm.
In der Praxis richten sich die Entscheidungen von Behörden in Sachen Gentechnik allerdings meist nach Studien, welche die Industrie beauftragt hat. Weil Unternehmen bei den Zulassungsanträgen für ihre Produkte ein wirtschaftliches Ziel verfolgen, ergebe sich ein Interessenkonflikt, argumentiert die Verfasserin des Gutachtens. Für unabhängige Forschung seien Finanzmittel notwendig, die aus der von ihr vorgeschlagenen Abgabe auf Gentechnikprodukte gespeist werden sollten, empfiehlt Ziehm. Eine solche Abgabe sei rechtlich zulässig. Die Juristin verweist auf die EU-Freisetzungsrichtlinie von 2001, die eine unabhängige Risikoforschung verlangt und die Mitgliedstaaten auffordert, Mittel dafür bereitzustellen. Für die Mittelvergabe käme ein Fonds infrage, bei dem Umwelt- und Verbraucherschutzverbände mitwirken könnten.
Die Einbindung der Zivilgesellschaft hält Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech, für unverzichtbar: „Wir haben in den letzten zehn Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Risiken der Gentechnik nur dann genauer untersucht werden, wenn die Zivilgesellschaft sich einmischt.“ [mbu]