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Neue Gentechnikverfahren fallen nicht unbedingt unter EU-Regeln
EU-News | 25.01.2018
#Landwirtschaft und Gentechnik

Neue Gentechnikverfahren fallen nicht unbedingt unter EU-Regeln

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c. Pixabay

Dem Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge sind durch Mutagenese erzeugte Organismen grundsätzlich von den Verpflichtungen ausgenommen, die in der Richtlinie über genetisch veränderte Organismen geregelt sind.

Anlass ist eine Klage von neun französischen Verbänden aus dem Jahr 2015. Sie bemängelten, dass die Mutagenese in Frankreich bislang nicht als Gentechnik gewertet wird. Das zuständige französische Gericht Conseil d‘État wollte eine grundsätzliche Klärung und verwies den Fall an den EuGH. Die französischen Richter wollten unter anderem wissen, ob durch Mutagenese entstandene Pflanzen wie Mais unter die Europäische Freisetzungsrichtlinie fallen. Bei dieser Methode werden Mutationen erzeugt, ohne fremdes Erbgut einzusetzen, in der Pflanzenzüchtung etwa durch Einsatz chemischer Stoffe oder ionisierender Strahlen.

Die Umweltorganisation Global 2000 bezeichnete die Einschätzung des Generalanwalts als Rückschlag für die Umwelt- und Saatgut-Verbände. Sie widerspreche dem Vorsorgeprinzip der EU. Friends of the Earth Europe setzen nun auf den Europäischen Gerichtshof und hoffen, dass dieser sicherstellt, dass Gentechnik 2.0-Saatgut ausreichend kontrolliert wird. 

Der EuGH wird in den kommenden fünf Monaten endgültig entscheiden. In der Vergangenheit folgte das Gericht meistens der Meinung des Generalanwalts. [mbu]

Mitteilung EuGH

Schlussanträge des Generalanwalts (Rechtssache C‑528/16)

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