Europäisches Solidaritätskorps: EU-Fördergelder beantragen!
Freiwilliges Engagement und praktizierte Europäische Bürgerschaft junger Menschen - das sind die Grundpfeiler für das Förderprogramm Europäischer Solidaritätskorps (ESK). Die EU-Kommission hat dazu aufgerufen, Projektideen einzureichen. Dies können Organisationen tun, aber auch individuelle Gruppen von jungen Freiwilligen. Für die ausgewählten Projekte stehen insgesamt 44 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung.
Ausdrücklich können auch Naturschutzprojekte wie der Schutz gefährdeter Arten o.ä. eingereicht werden. Neben längeren individuellen Freiwilligentätigkeiten, Praktika und beruflichen Tätigkeiten im Solidaritätsbereich sind laut EU-Kommission auch folgende Projekte förderfähig:
- Organisationen können Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von zwei Wochen bis zwei Monaten anbieten. Zuvor müssen die Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen. Der Antrag hierfür kann jederzeit bei der nationalen Agentur für Erasmus+ oder in bestimmten Fällen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
- Nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Wenn sie sich zu einer Gruppe von mindestens fünf Personen zusammenschließen, können sie eigene solidarische Vorhaben umsetzen.
- Bestimmte Projekte des Europäischen Solidaritätskorps stehen auch Organisationen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie aus anderen Partnerländern offen.
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 16. Oktober 2018 – außer für Projekte von Freiwilligenteams. Deren Anträge müssen bis zum 18. Januar 2019 vorliegen. Wer Unterstützung braucht, kann sich an die nationalen Agenturen wenden. [jg]
Pressemitteilung EU-Kommission