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Frist 1. März: Förderprogramm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"
EU-News | 11.01.2018

Frist 1. März: Förderprogramm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"

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c. Pixabay

Das Förderprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger besteht aus zwei Programmbereichen. Der zweite - demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung - stellt auch zivilgesellschaftlichen Projekten Gelder zu Verfügung. Bis zum 1. März 2018 um 12 Uhr können Anträge eingereicht werden, sofern die Beteiligten aus mindestens zwei EU-Staaten stammen.

2018 stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsteller sollten die Schwerpunktthemen des Jahres berücksichtigen, um ihre Chancen zu erhöhen: der Fokus sollte auf der Debatte über die Zukunft Europas in Zeiten der Europaskepsis und der Förderung von Solidarität in Krisenzeiten liegen. Hilfestellung können die Nationalen Kontaktstellen leisten. [jg]

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