Multilateraler Investitionsgerichtshof: EU-Kommission darf verhandeln
Der Rat der EU hat am Dienstag der EU-Kommission das Mandat für Verhandlungen über die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs erteilt.
Ein multilateraler Investitionsgerichtshof (Multilateral Investment Court, MIC) würde als ständiges Gremium über Streitigkeiten im Rahmen künftiger oder bestehender Investitionsverträge entscheiden. Im Falle der EU würde der MIC bilaterale Investitionsgerichtssysteme ablösen. Die Verhandlungen auf internationaler Ebene sollen unter Federführung der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law – UNCITRAL) stattfinden.
Die Verhandlungsrichtlinien hat des Rates veröffentlicht.
Die Schaffung eines MIC ist lange schon Gegenstand politischer Verhandlungen – und Grund für harsche Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite. Zum Beispiel argumentieren der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie Campact, dass ein MIC nichts am grundlegenden Problem der Bevorteilung von Investoren gegenüber Staaten ändern werde. Investoren hätten weiterhin zahlreiche Rechte, aber keinerlei Pflichten, etwa den Schutz von Menschenrechten, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Wann Verhandlungen zum MIC aufgenommen werden, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. [aw]
Rat der EU zum Verhandlungsmandat
Verhandlungsrichtlinien
Hintergrundinformationen zum MIC
BUND-Position
Campact-Position