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Saubere Abfallbehandlungsanlagen: Lokale NGOs haben Kontrollfunktion
EU-News | 01.08.2019
#Kreislaufwirtschaft

Saubere Abfallbehandlungsanlagen: Lokale NGOs haben Kontrollfunktion

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© Foto: M. Bossmann
Müllhalde

In einem neuen Leitfaden informiert das Europäische Umweltbüro (EEB) über Umweltstandards für Anlagen, die Abfälle behandeln, und ruft lokale Umweltverbände dazu auf, die Standards vor Ort zu kontrollieren.

Zivilgesellschaftliche Organisationen können sich an der Prüfung, ob Anlagen Standards für Beste Verfügbare Techniken (BVT) erfüllen, beteiligen. Damit sie wissen, auf welche Punkte sie einer solchen Prüfung achten müssen und welche Voraussetzungen Abfallbehandlungsanlagen laut der neuesten BREF-Dokumente (Best Available Techniques Reference) erfüllen müssen, hat das EEB diese Informationen zusammengetragen.

Aliki Kriekouki, technische Referentin des EEB, fordert Umweltorganisationen in den Mitgliedsländern der EU auf, sich aktiv in den Prozess einzubringen: „Das EEB hat aktiv zur Erstellung dieser BREF beigetragen und die Stimmen der Umweltorganisationen an den Verhandlungstisch getragen. Jetzt ist es Zeit, die Fackel weiterzureichen: wenn Regierungen die Anforderungen umsetzen, müssen nationale und lokale Gruppen eine Schlüsselrolle spielen.“ Der Leitfaden bietet einen ausführlichen Überblick über neue Abfallbehandlungsstandards und spezifische Empfehlungen für einzelne Industriesektoren. Außerdem liefert er Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Standards.

In BREF-Dokumenten legt die EU BVT für industrielle Anlagen fest. Diese BVT stellen Standards dar, die schädliche Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt minimieren sollen. Die Kommission erarbeitet BREF-Dokumente gemeinsam mit Mitgliedstaaten, der Industrie und Vertreter*innen von Umweltschutzverbänden und lässt der Industrie nach Inkrafttreten der Standards vier Jahre Zeit, um die BVT einzuführen. An der Prüfung, ob die Anlagen die Standards tatsächlich erfüllen, können sich auch zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen. [km]

Weitere Informationen beim Europäischen Umweltbüro
NGO-Leitfaden

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