UN-Plastikbeschluss: Verbände fordern EU-Aktion
In einem offenen Brief an die EU-Kommission fordert ein Verbändebündnis, den jüngsten Beschluss der Basler Vertragsstaaten zu Plastikmüllexporten weltweit durchzusetzen. Das bedeutet, dass kontaminierte, gemischte oder nicht recyclingfähige Kunststoffabfälle auch innerhalb der OECD zu genehmigungspflichtigen Exporten gehören müssen.
Auf UN-Ebene vereinbarte Beschlüsse beziehungsweise Änderungen bereits bestehender Regelungen fließen normalerweise in von der OECD getroffenen Entscheidungen mit ein - wenn keine Bedenken eines Mitgliedstaates dagegen geäußert werden.
Das Basel Action Network (ban), das Center for International Environmental Law (CIEL), das Netzwerk für eine giftfreie Umwelt IPEN und das Europäische Umweltbüro (EEB) verlangen nun von der EU, dass sie sich gegen Sonderregelungen innerhalb der OECD-Staaten einsetzt. Dies nämlich strebten "bestimmte mächtige Industriegremien" an. Die Verbände befürchten, dass es dadurch einen globalen Doppelstandard geben könnte. Es habe viel Arbeit gekostet, die OECD-Entscheidungen den Basler Beschlüssen anzugleichen. "Unter keinen Umständen" dürften deshalb die neuen Regelungen zu gefährlichen Plastikabfällen nur unter dem "Green Control Procedure" der OECD laufen. Eine Kreislaufwirtschaft könne nur funktionieren, wenn genügend Transparenz und Kontrolle - und die Möglichkeit, gefährlichen Plastikmüllimport auch abzulehnen - bestehe, um negative externe Effekte und Ausbeutung zu verhindern.
Am 10. Mai in Genf hatten die 187 Vertragsstaaten des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung wichtige Änderungen der Konvention beschlossen (EU-News vom 13.05.2019). [jg]
Offener Brief von ban, CIEL, IPEN und EEB (pdf, englisch)