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EU als Kunstrasenschreck? Hier kommt die Auflösung
EU-News | 01.08.2019
#Chemikalien

EU als Kunstrasenschreck? Hier kommt die Auflösung

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Die Europäische Kommission will Kunstrasenplätze in der EU nicht verbieten. Die Verwendung von Mikrogranulat für Sportplätze müsse allerdings geprüft und gegebenenfalls durch anderes Füllmaterial ersetzt werden, erklärte sie vergangene Woche.

Verschiedene europäische Medien hatten zuvor berichtet, dass Sportplätze aus Kunstrasen vom geplanten Mikroplastikverbot der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) betroffen seien und die EU deshalb vorhabe, solche Plätze zu verbieten. Kommission und ECHA sahen sich daraufhin genötigt, klarzustellen, dass ein solches Kunstrasenverbot zunächst nicht geplant ist. Das in Kunstrasenplätzen verwendete Füllmaterial erfülle zwar die Bedingungen für „absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik“, für das die ECHA Anfang des Jahres ein EU-weites Verbot vorgeschlagen hat. Weder ECHA noch Kommission fordern allerdings, die Plätze deshalb zu schließen.

Da in der EU jedoch jährlich bis zu 72 Tausend Tonnen Mikroplastik über Kunstrasenplätze in die Umwelt gelangen, untersucht die ECHA derzeit mögliche alternative Füllmaterialien und technische Lösungen, die den Eintrag der Plastikpartikel in die Umwelt verhindern. Bis Anfang 2020 wollen die Ausschüsse der Chemikalienagentur die sozioökonomischen Auswirkungen solcher Maßnahmen überprüfen und dann ihre Empfehlungen zu einem möglichen Verbot aussprechen.

In die Empfehlungen fließen auch die Kommentare einer öffentlichen Konsultation zu den Auswirkungen eines Mikroplastikverbotes ein. Bis zum 20. September sammelt die ECHA noch Beiträge. [km]

Meldung der ECHA (englisch)
Meldung der Kommission (deutsch)
Konsultation zu Mikroplastik – offen bis 20.09.2019

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