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Großunternehmen contra Gesundheitsschutz?
EU-News | 22.05.2019
#Chemikalien

Großunternehmen contra Gesundheitsschutz?

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c. Juliane Grüning

Eigentlich sind Unternehmen nach der EU-Chemikalienverordnung REACH gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Stoffe keine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellen. Doch oft sind die vorgeschriebenen Registrierungsdossiers, die bei der zuständigen EU-Chemikalienagentur ECHA eingereicht werden müssen, unvollständig. Das hat jedoch bisher kaum Konsequenzen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit Unterstützung des Europäischen Umweltbüros (EEB) monatelang Daten des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR), die im März 2018 übergeben wurden, ausgewertet und nachrecherchiert. Fazit: Zahlreiche Chemikalien gelten als ordnungsgemäß registriert und werden in großen Mengen auch in Alltagsprodukten eingesetzt – trotz fehlender Sicherheitsdaten zu ihrem Gefährdungspotential. Damit verstoßen Großunternehmen gegen die REACH-Verordnung und gefährden Mensch und Umwelt. "Der bisherige Überprüfungsmechanismus ist unzureichend und wird dem in der EU geltenden Vorsorgeprinzip nicht gerecht", kritisiert der BUND.

Fünf der zehn größten Chemieunternehmen der Welt gehören laut BUND zu den säumigen Firmen, so BASF, Dow Chemicals, SABIC, Ineos und ExxonMobil. Weitere bekannte Namen in Deutschland seien das Pharmaunternehmen Merck, die Bayer AG, KiK Textilien, Woolworth sowie die Energieriesen RWE und Vattenfall. BUND-Experte für Chemiepolitik Manuel Fernández sagte: "Das Prinzip ‚Keine Daten, kein Markt‘ funktioniert nicht. Als Verbraucherinnen und Verbraucher wissen wir nicht, ob die Produkte, die wir kaufen, sicher sind." Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf.

Bis Dezember 2018 seien bei der ECHA offiziell 94.705 Dossiers für 22.257 Stoffe eingangen. Die ECHA habe nach Angaben des BUND rund 2.000 geprüft und festgestellt, dass 70 Prozent der Dossiers lückenhaft sind - obwohl es sich dabei um potenziell gefährliche Stoffe handelt. Darüber hinaus habe es wiederholt Nachfragen von Nichtregierungsorganisationen gegeben, um welche Stoffe und welche Unternehmen es sich dabei handelt, aber die Europäische Chemikalienagentur verweigere die Bekanntgabe.

"Die ECHA und die für die REACH-Umsetzung zuständigen nationalen Behörden müssen die Chemikaliendossiers der Unternehmen endlich wirksam prüfen und wo nötig Sanktionen verhängen“, betont Fernández. Bislang bliebe es bei folgenlosen Abmahnungen. Dabei könne die ECHA als ausführende Behörde Chemikalien zulassen und Zulassungen widerrufen, habe dies aber bisher lediglich bei vier von über 20.000 Registrierungen getan, die seit dem Inkrafttreten von REACH im Jahr 2007 erteilt wurden. Fernández: "Zahlreiche Chemie-Unternehmen haben jahrelang gegen geltendes Recht verstoßen und sind damit durchgekommen. Damit sie die REACH-Verordnung ernst nehmen, muss sie auch konsequent umgesetzt werden." [jg]

Pressemitteilung BUND

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