Belgische Atommeiler bleiben vorläufig am Netz
Bevor die Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 2015 verlängert wurde, hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden müssen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag geurteilt.
Damit verstößt der Weiterbetrieb gegen EU-Recht. Die Richter*innen entschieden, dass die belgische Regierung die Auswirkungen auf die Umwelt nun nachträglich prüfen müsse. Da die Kraftwerke an der belgisch-niederländischen Grenze stehen, müsse zusätzlich eine grenzüberschreitende Prüfung erfolgen.
Jedoch urteilte der Gerichtshof auch, dass die Reaktoren in Betrieb bleiben dürfen, falls durch eine Abschaltung die Versorgungssicherheit mit Strom ernsthaft in Gefahr sei. Dies gelte aber nur so lange bis das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege, entschied der EuGH.
Im Jahr 2003 hatte Belgien beschlossen, die Nutzung der Atomenergie schrittweise einzustellen. 2015 wurde jedoch per Gesetz die Stromerzeugung in den im Umland von Antwerpen liegenden Kernreaktoren Doel 1 und 2 um zehn Jahre verlängert. Rund 700 Millionen Euro investierte daraufhin die Betreiberfirma in die Modernisierung der Atommeiler.
Zwei belgische Umweltschutzorganisationen hatten gegen die Laufzeitverlängerung beim belgischen Verfassungsgerichtshof eine Nichtigkeitsklage erhoben. Das belgische Gericht wandte sich für die Rechtsauslegung an den EuGH. [aw]