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Energiebesteuerung hält mit EU-Klimapolitik nicht mehr mit
EU-News | 13.09.2019
#Klima und Energie

Energiebesteuerung hält mit EU-Klimapolitik nicht mehr mit

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c. pixabay

Die EU-Kommission bewertet die Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen als „nicht mehr zeitgemäß“. CO2-Emissionen würden in den EU-Mindeststeuersätzen für Kraftstoffe nicht berücksichtigt.

Die Richtlinie gilt seit 2003 und legt Mindeststeuersätze für Erzeugnisse fest, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom. Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Steuersätze nach eigenem Ermessen auch oberhalb dieser Mindeststeuersätze festsetzen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Richtlinie „weder den aktuellen Mix an Energieprodukten auf dem Markt in der EU“ widerspiegelt, noch „gibt es einen Zusammenhang zwischen den Mindeststeuersätzen für Kraftstoffe und deren Energiegehalt und CO2-Emissionen“.

Schließlich hätten sich seit 2003 „Technologien, nationale Steuersätze und Energiemärkte erheblich weiterentwickelt.“ Zudem stünden die vielen unterschiedlichen nationalen Energiesteuersätze nicht im Einklang mit anderen politischen Instrumenten. Überschneidungen, Lücken und Inkonsistenzen beeinträchtigen die Ziele der EU in den Bereichen Energie, Umwelt, Klimawandel und Verkehr erheblich, resümiert der Evaluationsbericht der Kommission.

Am Wochenende berieten die EU-Finanzminister*innen auf ihrer informellen Tagung in Helsinki über Änderungen der Energiebesteuerungsrichtlinie. Doch über die allgemeine Aussage, dass die Energiebesteuerung zum Erreichen der EU-Ziele in der Klima- und Energiepolitik beitragen könne, kamen die Minister*innen nicht hinaus. [aw]

EU-Kommission zur Evaluation der Energiebesteuerungsrichtlinie   
Informelles Treffen der EU-Finanzminister*innen  

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