Konsultation zum vorläufigen Nationalen Energie- und Klimaplan endet bald
Noch bis zum 2. August können Interessierte an einer Onlinekonsultation des Bundeswirtschaftsministeriums teilnehmen und den Entwurf des deutschen Energie- und Klimaplans kommentieren. Wie kann Deutschland zum EU-Klimaschutzziel 2030 beitragen?
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können sich Öffentlichkeit, Verbände, Unternehmen, Sozialpartner, Organisationen und Institutionen an der Onlinekonsultation beteiligen.
Die Konsultation strukturiert sich anhand von konsultationsleitenden Fragen und gliedert sich in zwei Bereiche: allgemeine Anliegen der Energie- und Klimapolitik sowie Fragen zu den fünf Dimensionen der Energieunion.
Die eingehenden Antworten und Stellungnahmen will das BMWi auswerten und in laufende Diskussions- und Entscheidungsprozesse einspeisen. Ergebnisse aus jenen Prozessen sollen in den finalen Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) einfließen. Deutschland ist – wie alle übrigen EU-Mitgliedstaaten – dazu angehalten, unter der EU-Governance-Verordnung bis zum 31. Dezember 2019 den Plan zu finalisieren.
Die EU-Kommission hatte die NECP-Entwürfe aller EU-Länder im Juni deutlich negativ bewertet. Obwohl „die nationalen Pläne bereits erhebliche Bemühungen erkennen lassen“, bestehen laut Kommission große Defizite im Hinblick auf politische Maßnahmen, um „die Erreichung der Ziele für 2030 zu gewährleisten und auch längerfristig in Richtung Klimaneutralität voranzukommen“ (EU-News vom 19.06.2019).
Auch einer Analyse der European Climate Foundation (ECF) zufolge schneiden sämtliche EU-Länder miserabel ab, wenn es um konkrete Maßnahmen zur Erreichung des EU-Klimaziels 2030 geht (EU-News vom 17.05.2019).
Wer von Klima- und Umweltschutzorganisationen an der Konsultation teilnehmen möchte, kann sich für weitere Informationen an Elena Hofmann, Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik beim Deutschen Naturschutzring, wenden (Telefon: +49 (0)30 - 678 1775 79, E-Mail: elena.hofmann@dnr.de). [aw]
Hintergrundinformation
DNR-Factsheet zur Governance-Verordnung