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People’s Climate Case: EU-Gericht weist Klimaklage ab
EU-News | 22.05.2019
#Klima und Energie

People’s Climate Case: EU-Gericht weist Klimaklage ab

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c. Pixabay

Nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ist die Klage von zehn Familien und einem schwedischen Jugendverband für höhere EU-Klimaziele unzulässig. Die Kläger*innen prüfen nächste rechtliche Schritte.

Wie die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sowie das Climate Action Network (CAN) Europe am Mittwoch mitteilten, erklärte das EuG in seinem Urteil, datiert auf den 8. Mai, die Klage für unzulässig. Als Begründung führte das Gericht vor allem an, dass die Kläger*innen aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt seien, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten. Denn jede*r sei auf die eine oder andere Weise vom Klimawandel betroffen.

Die zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die beiden gesetzgebenden EU-Institutionen, also das EU-Parlament und der Ministerrat, die EU-Klimaziele für 2030 deutlich erhöhen.

Das aktuelle 2030-Ziel einer CO2-Reduktion von 40 Prozent sei zu wenig, um die Klimakrise einzudämmen und die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum zu schützen.

Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat hatten im Oktober 2018 auf die Klage mit einem Antrag auf Klageabweisung wegen Unzulässigkeit reagiert, ohne sich mit den Forderungen nach der Notwendigkeit und Machbarkeit einer ambitionierteren Klimaschutzpolitik auseinanderzusetzen. Diesem Antrag gab das Gericht statt.

Die Kläger*innen wollen bis zum 15. Juli beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Revision gegen das EuG-Urteil einlegen. [aw]

EuG-Urteil    
People’s Climate Case    
Germanwatch    
CAN Europe   

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