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EU-Parlament stimmt ab: Gebrauchtwasser auf Äckern, Pestizide, Tiertransporte
EU-News | 14.02.2019
#Landwirtschaft und Gentechnik #Tierschutz #Wasser und Meere

EU-Parlament stimmt ab: Gebrauchtwasser auf Äckern, Pestizide, Tiertransporte

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Foto: Gunther Willinger

Das EU-Parlament hat in dieser Woche drei wichtige Standpunkte für besseren Tierschutz, für die Wiederverwendung von Wasser auf Ackerflächen und für die nachhaltige Pestizidnutzung beschlossen, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Entschließung zu Tiertransporten
Die EU-Abgeordneten nahmen am Donnerstag die Entschließung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) vom Januar an (EU-News vom 25.01.2019). Nach Ansicht des Parlaments sollen Tiertransporte, die mehr als acht Stunden dauern, so weit wie möglich reduziert werden. Stattdessen sollen Alternativen stärker genutzt werden, wie beispielsweise den Transport von tierischen Erzeugnissen anstelle von lebenden Tieren und die Entwicklung von Schlacht- und Fleischverarbeitungsanlagen vor Ort. Auch fordern die Abgeordneten eine klare Definition der Transportfähigkeit von Tieren, um weitere Risiken zu vermeiden. Auch empfehlen sie, Technologien wie Geolokalisierungssysteme für die Echtzeit-Verfolgung von Fahrten einzusetzen. Nicht zuletzt fordern sie die Mitgliedstaaten auf, mehr unangekündigte Kontrollen durchzuführen, um die Zahl der Verstöße zu verringern.

Verordnung zur Wasserwiederverwendung
Die Europaabgeordneten stimmten am Dienstag dem Bericht ihres Umweltausschusses (ENVI) über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zu (EU-News vom 23.01.2019). Mit den neuen Vorschriften soll die Verwendung von behandeltem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung gefördert werden. Diese macht dem Parlament zufolge etwa die Hälfte des jährlichen Wasserverbrauchs in der EU aus. Wenn mehr Wasser in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt, könnte dies dazu beitragen, die Wasserknappheit um jährlich 5 Prozent zu reduzieren.

Um die Sicherheit der Pflanzenkulturen zu gewährleisten, führen die neuen Vorschriften Mindestanforderungen an die Wasserqualität ein. Sie verlangen eine regelmäßige Überwachung und verpflichten die Abwasserbehandlungsanlagen zur Erstellung von Risikomanagementplänen. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollen Genehmigungen für die Kläranlagen erteilen und die Einhaltung dieser Vorschriften überprüfen.

Entschließung über nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Das Plenum in Straßburg verabschiedete am Dienstag eine Resolution, mit der es moniert, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nicht zufriedenstellend umsetzen. Bereits im Januar hatte der zuständige Umweltausschuss (ENVI) seinen Initiativbericht beschlossen (EU-News vom 24.01.2019).

Der Gesamtfortschritt der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sei unzureichend. Die Abgeordneten heben hervor, dass die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, etwa durch nichtchemische Alternativen und Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko, besonders wichtig ist. Außerdem bietet nach Ansicht der Abgeordneten die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in ihrer derzeitigen Form „nicht hinreichend Anreize“ biete, die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe von Pestiziden zu verringern und ökologische/biologische Produktionsverfahren einzuführen. [aw]

EU-Parlament zu Tiertransporten   
Angenommener Text zu Tiertransporten in Kürze hier 

EU-Parlament zu Wasserwiederverwendung   
Angenommener Text zu Wasserwiederverwendung 

Angenommener Text zu nachhaltiger Verwendung von Pestiziden   

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