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Bienenschutz: Straßburg zeigt klare Kante
EU-News | 24.10.2019
#Biodiversität und Naturschutz

Bienenschutz: Straßburg zeigt klare Kante

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c. Pixabay

Den Versuch der EU-Staaten, die Risikobewertung von Pestiziden zu lockern, blockte das EU-Parlament am Mittwoch mit absoluter Mehrheit ab. Die EU-Kommission muss nun einen neuen Gesetzentwurf vorlegen.

Worum geht es? Die EU-Kommission sollte die 2013 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden, die Honigbienen, Wildbienen und Hummeln schädigen, in EU-Recht umsetzen. Im Juli beschlossen die EU-Länder im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) Kriterien zur Risikobewertung, die den Gesetzentwurf der Kommission nach Ansicht von Naturschutzorganisationen erheblich verwässern würden. Anhand dieser Kriterien soll ermittelt werden, ob ein Pestizid Honigbienen schädigt, und dementsprechend über die Marktzulassung entschieden werden (EU-News vom 19.07.2019). Das EU-Parlament folgte offensichtlich der Auffassung der Naturschützer*innen.

Denn am Mittwoch stoppte Straßburg den Gesetzentwurf, indem es eine Entschließung mit absoluter Mehrheit mit 533 Ja-Stimmen zu 67 Gegenstimmen bei 100 Enthaltungen annahm.

In der Entschließung heißt es, es ist „nicht hinnehmbar, dass sich Mitgliedstaaten gegen die vollständige Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien von 2013 aussprechen“. Der Kommissionsentwurf enthält „nur in den EFSA-Bienenleitlinien von 2013 aufgeführte Änderungen in Bezug auf akute Toxizität für Honigbienen. Chronische Toxizität für Honigbienen sowie Toxizität für Hummeln und Solitärbienen blieben jedoch unerwähnt. Darüber hinaus stelle der Text der Kommission „nicht den neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse“ dar, „womit sich nach einer Folgenabschätzung der Pestizidindustrie das Schutzniveau nicht ändern würde“.

Die Parlamentarier*innen fordern die Kommission auf, einen neuen Gesetzesentwurf auf Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse vorzulegen.

Das Pestizid-Aktionsnetzwerk (PAN) Europe twitterte, dass die Entscheidung ein Sieg für die Bienen sei. Demokratie habe über die Interessen der Agrarindustrie gesiegt.

Auch die EU-Sektion von Greenpeace begrüßte die Entschließung. Das neue Parlament mache damit deutlich, dass es den Schutz von Bestäuberinsekten ernstnehme. Nun müsse Ursula von der Leyen und ihr Kommissionteam beweisen, dass auch sie Bienen vor gefährlichen Pestiziden schützen wollen.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Umweltausschuss ging auf den Kommissionsvorschlag ein: „Denn das Entscheidende fehlt: klare Vorgaben zur Bewertung der Langzeitwirkung von Pestiziden für Bienen. Es reicht nicht, ein bisschen an der akuten Toxizität rumzuschrauben, und weiterhin das Hauptproblem der chronischen Toxizität ungeregelt zu lassen. Die Bienenleitlinien aus dem Jahr 2013 sind gut und würden sie EU-weit angewandt, hätten alle was davon: Bienen, Artenvielfalt und nicht zuletzt wir Menschen.“

Und ein Neonikotinoid muss gehen 

Das Nachrichtenportal EurActiv berichtete, dass laut EU-Kommission die Zulassung des Neonikotinoids Thiacloprid im April 2020 auslaufe. Der zuständige Fachausschuss SCoPAFF sei damit der Bewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) gefolgt. [aw]

EU-Parlament: Parlament blockiert Versuch der EU-Staaten, Bienenschutz abzuschwächen    

Entschließung
 

Tweet von PAN Europe
  

Greenpeace EU: European Parliament backs new protections for bees
  

Martin Häusling: Erfolg für die Bienen: Europäisches Parlament fordert Überarbeitung der Bienenleitlinien
  

EurActiv: EU lässt „Bienen-Killer“ Neonikotinoid auslaufen 

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