Bereiche Umwelt und Mobilität verzeichnen die häufigsten Verstöße gegen EU-Recht
Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihren Jahresbericht zum Stand der Vertragsverletzungsverfahren 2018 veröffentlicht.
Demzufolge waren im vergangenen Jahr in der EU insgesamt über 1.500 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Umwelt, Mobilität und Verkehr sowie Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU waren die am häufigsten betroffenen Politikbereiche.
Im Umweltbereich etwa setzen EU-Mitgliedstaaten die Luftqualitätsrichtlinie in Bezug auf die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht vollständig um. Die Kommission erhob daraufhin Klage gegen Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Der EuGH verurteilte bereits Polen wegen Nichteinhaltung der Richtlinie.
Außerdem unternahm die Kommission rechtliche Schritte gegen Irland, Griechenland und Portugal, damit diese Länder ihre Natura-2000-Gebiete vervollständigen.
Gegen Deutschland wurden 20 neue Verfahren eröffnet, unter anderem in den Bereichen Mobilität und Verkehr, Binnenmarkt, Energie und Umwelt. 13 davon betrafen die verspätete Umsetzung von EU-Recht. Insgesamt waren 80 Verfahren gegen Deutschland anhängig, 31 davon wegen zu später Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht.
Urteile des Gerichtshofs der EU (EuGH) gegen Deutschland ergingen unter anderem zu Fischereipraktiken in marinen Schutzgebieten (EU-News vom 13.06.2018), zur Überschreitung von Nitratwerten im Grundwasser (EU-News vom 21.06.2018) sowie zur illegalen Verwendung eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Pkws (EU-News vom 04.10.2018). [aw]
EU-Kommission zum Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2018
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