Empfehlungen gegen grün gewaschene Finanzgeschäfte
Am Dienstag hat die EU-Kommission Leitlinien für Unternehmen veröffentlicht, wie diese eine auf Klimaschutz ausgerichtete Berichterstattung betreiben können. Umweltverbände begrüßten den Schritt.
Diese Leitlinien sollen praktische Empfehlungen geben, wie Unternehmen die Auswirkungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten auf das Klima sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft besser berichten können.
Zudem veröffentlichte die Technische Expertengruppe (TEG) für nachhaltige Finanzen drei Berichte: Erstens ein Klassifizierungssystem, auch Taxonomie genannt, das Finanzakteuren bei Investitionsentscheidungen helfen soll, nachhaltige von umweltschädlichen wirtschaftlichen Aktivitäten zu unterscheiden. Investitionen, die das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen, sollen dadurch angestoßen werden.
Zweitens gab die TEG ein Gutachten zu einem möglichen EU-Standard für grüne Anleihen heraus. Drittens gibt es einen Bericht über Anforderungen für Indizes für Investoren, die klimabewusste Anlagestrategien verfolgen wollen.
Wie der Umweltinformationsdienst ENDS am Dienstag mitteilte, begrüßten Umweltschutzorganisationen wie der WWF und Transport & Environment vor allem die Vorstöße der TEG, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren und eindeutig von nicht-nachhaltigen Pendants abzugrenzen. Kritisch betrachten beide Organisationen hingegen Kriterien für nachhaltige Bioenergie und Biokraftstoffe. T&E etwa warnte davor, Palmöl als nachhaltigen Biokraftstoff einzuordnen.
Für die Vorschläge zur Taxonomie soll es ab Juli eine öffentliche Konsultation geben. Spätestens im November will die TEG ihre fertigen Empfehlungen an die Kommission übermitteln. [aw]
EU-Kommission
TEG zu Taxonomie
TEG zum EU-Standard grüner Anleihen
TEG zu Klimabenchmarks und ESG-Offenlegung
ENDS (kostenpflichtig)
T&E