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Hürden für öffentliche Beteiligung in Umweltbelangen in vielen EU-Ländern
EU-News | 24.04.2019
#EU-Umweltpolitik

Hürden für öffentliche Beteiligung in Umweltbelangen in vielen EU-Ländern

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c. pixabay

Einem Bericht des Europäischen Umweltbüros (EEB) zufolge bestehen in einigen EU-Mitgliedstaaten große Hindernisse, Bürger*innen an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich zu beteiligen.

Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht „Power for the people“ listet eine Reihe von Problemen anhand von Fallbeispielen auf und gibt Empfehlungen – an die Mitgliedstaaten und an die EU-Kommission.

Viele EU-Länder kommen ihren Verpflichtungen unter der internationalen Aarhus-Konvention nicht nach, die die öffentliche Beteiligung und den Zugang für Einzelpersonen und Umweltschutzorganisationen zu Gerichten in Umweltschutzbelangen regelt.

So müssen in Österreich Nichtregierungsorganisationen mindestens 100 Mitglieder haben, um an Beteiligungsverfahren teilnehmen zu dürfen.

In Ungarn muss sich eine Nichtregierungsorganisation die Bezeichnung „vom Ausland gefördert“ geben, wenn sie mehr als 23.000 Euro aus dem Ausland erhält. Zuwiderhandeln kann die Auflösung der Organisation durch die ungarischen Behörden zur Folge haben.

Im Fall von Deutschland betrachtet der EEB-Bericht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs als äußerst kritisch, dem Kampagnennetzwerk attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Empfehlungen, die das EEB aus den Fallbeispielen ableitet, beziehen sich vor allem auf eine Abschaffung von Barrieren, die eine Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen erschweren. Stattdessen müssen niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Nichtregierungsorganisationen müssen vollständig in Prozesse einbezogen werden insbesondere auf dem Gebiet der Umweltgesetzgebung. [aw]

EEB-Bericht „Power for the people“ (Download am Ende der Website)

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