Luftverschmutzung: Söder bleibt auf freiem Fuß
Laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine Zwangshaft gegen Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder nicht möglich, um Dieselfahrverbote in München zu erwirken und somit EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.
In seinen Schlussanträgen gelangte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht auf Freiheit schwerer wiegt als das angestrebte Ziel, die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid, zu erreichen. Die Verhängung einer Zwangshaft gegen Amtsträger*innen des Freistaats Bayern würde demnach das Grundrecht auf Freiheit verletzen, weil es im deutschen Recht „kein entsprechendes Gesetz oder zumindest keine klare und vorhersehbare gesetzliche Regelung gebe“.
Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, in welchem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen den Freistaat Bayern vorgeht und auf die Einhaltung der EU-Richtlinie für Luftqualität pocht. Bislang weigere sich Bayern ein Gerichtsurteil umzusetzen, mit dem das Bundesland verpflichtet wird, auf einigen Straßen in München, die besonders hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen aufweisen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen.
Der mit dem Rechtsstreit befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte vom EuGH wissen wollen, ob Zwangshaft eine mögliche Maßnahme zur Rechtsdurchsetzung wäre. Denn das einzige im deutschen Recht vorgesehene Zwangsmittel gegenüber der Verwaltung – die Verhängung von Zwangsgeldern – reiche offenbar nicht aus, um Bayern dazu zu bewegen, dem Gerichtsurteil zu Dieselfahrverboten nachzukommen.
Das EuGH-Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Richter*innen der Einschätzung des Generalanwalts. [aw]
EuGH-Pressemitteilung in der Rechtssache C-752/18 Deutsche Umwelthilfe e.V./Freistaat Bayern