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Natura 2000 und Biokraftstoffe: Deutschland verletzt EU-Recht
EU-News | 25.01.2019
#EU-Umweltpolitik

Natura 2000 und Biokraftstoffe: Deutschland verletzt EU-Recht

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Die EU-Kommission hat am Donnerstag das erste Paket an Vertragsverletzungsverfahren 2019 veröffentlicht. Deutschland setzt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Richtlinie zu Biokraftstoffen nicht vollständig um.

Die EU-Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt, in dem das EU-Land ermahnt wird, sein Natura-2000-Netzwerk zu vollenden – wie es durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgesehen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete (BSG) auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es nicht geschafft, für alle Natura-2000-Gebiete „hinreichend detaillierte Ziele festzulegen“. Schließlich hat es Deutschland versäumt, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne an die Öffentlichkeit weiterleiten. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren.

„Der NABU begrüßt diesen Schritt. Die Rüge zeigt, dass Deutschland kein Musterschüler bei der Umsetzung von EU-Naturschutzrecht ist“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Die EU-Kommission tut gut daran, ihre Rolle als Hüterin der Verträge ernst zu nehmen. Sonst riskiert sie, das Vertrauen der Bürger zu verspielen.“

Außerdem hat Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme aus Brüssel erhalten im Hinblick auf die Richtlinie zu Biokraftstoffen. Deutschland hat es laut EU-Kommission verpasst, die EU-Vorschriften über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie (EU) 2015/1513) vollständig umzusetzen. Mit dieser Richtlinie soll das Risiko indirekter Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen verringert werden. Auch hier hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf die Kritik zu reagieren.

Weitere thematisch relevante Vertragsverletzungsverfahren

Nach einer Beschwerde des WWF Spanien kündigte die EU-Kommission an, dass sie Spanien wegen der gravierenden Verschlechterung des Nationalparks Doñana und der Nichtumsetzung der EU-Natur- und Wassergesetze – der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie – vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen werde.

„Der EuGH muss nun rasch eine Entscheidung treffen, um die EU-Natur- und Wassergesetze durchzusetzen und die Zerstörung dieses wertvollen Feuchtgebietes zu stoppen“, erklärte Beatrice Claus, Referentin für Gewässerschutz beim WWF Deutschland. „Wie viele andere bedrohte Gebiete ist der Nationlpark Doñana durch EU-Gesetze geschützt. Ohne sie würden Feuchtgebiete weiterhin geschädigt und die unglaubliche Tierwelt, die sie beherbergen, vernichtet.“ Passend dazu erinnerte sie an die laufende Kampagne #ProtectWater. Bereits mehr als 220.000 Menschen unterstützen eine Petition, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu bewahren.

Indes begrüßte die Umweltrechtsorganisation ClientEarth die Entscheidung der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark mit einem ergänzenden Aufforderungsschreiben fortzusetzen. Das Land führe Kontrollen von Fischereipraktiken nicht ordnungsgemäß durch. Illegale Falschmeldungen über Fangmengen würden nicht ausreichend geahndet.

Im Bereich der EU-Energiepolitik verklagt die EU-Kommission Slowenien und die Tschechische Republik vor dem Gerichtshof. Beide Länder haben die Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz nicht ordnungsgemäß umgesetzt, da die Energiebilanz von Gebäuden nicht ausgewiesen werde.

Die Kommission beschloss ebenfalls, ein Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Tschechien und Zypern zu richten und darin die ordnungsgemäße Umsetzung der aktuellen Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) in nationales Recht zu verlangen. [aw]

Übersicht der Vertragsverletzungsverfahren Januar 2019 (EU-Kommission)   
Reaktion NABU   
Reaktion ClientEarth   
Reaktion WWF Deutschland   

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