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Doppelt dreckige Luft in Brüssel
EU-News | 28.02.2019
#Mobilität

Doppelt dreckige Luft in Brüssel

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© Foto: Pixabay

Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit Luftmessstationen in Brüssel. Ein Urteil des Gerichts der EU will indes die EU-Kommission anfechten. Sie stellt aber gleichzeitig die Nachrüstung von neuen Dieselautos in Aussicht.

Gerichte müssen Messstationen prüfen
Am Donnerstag hat die Generalanwältin Kokott dem Gerichtshof (EuGH) vorgeschlagen, zu entscheiden, dass innerstaatliche Gerichte auf Antrag Betroffener prüfen müssen, ob ortsfeste Messstationen im Einklang mit den Kriterien der Richtlinie zur Luftqualität eingerichtet worden seien, und, wenn dies nicht der Fall sei, im Rahmen ihrer gerichtlichen Befugnisse gegenüber der nationalen Behörde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssten, damit sie im Einklang mit diesen Kriterien eingerichtet würden.

Außerdem sprechen nach Ansicht der Generalanwältin die Systematik der Richtlinie und deren Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, klar dafür, die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, PM10 (Feinstaub), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid anhand der Messergebnisse der ortsfesten Messstationen zu beurteilen, ohne einen Mittelwert aller Messstationen zu bilden.

Mehrere Einwohner*innen der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt sowie die Umweltorganisation ClientEarth streiten vor einem Brüsseler Gericht mit der Region Brüssel-Hauptstadt und dem Brüsseler Institut für Umweltmanagement darüber, ob für das Gebiet von Brüssel ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde.

Ein Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

Stickoxidgrenzwerte von Euro-6-Dieselautos
Dem Umweltinformationsdienst ENDS zufolge will die EU-Kommission ein Urteil des Gerichts der EU (EuG) anfechten, wonach sie Stickoxidgrenzwerte für Diesel-Pkws der Euro-6-Norm nicht hätte eigenmächtig erhöhen dürfen.

Die für Binnenmarkt und Industrie zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska teilte dem Umweltausschuss im EU-Parlament am vergangenen Mittwoch die Entscheidung mit. Gleichzeitig kündigte sie an, dass die Kommission in absehbarer Zeit einen Vorschlag für eine Richtlinie präsentieren werde, mit welcher Berichtigungskoeffizienten künftig legal sein sollen.

Im Dezember entschied das EuG, dass die Kommission rechtswidrig gehandelt habe (EU-News vom 13.12.2018).

Nachrüstung von Euro-7-Dieselautos
ENDS berichtete außerdem, wie ein Vertreter der EU-Kommission dem Umweltausschuss im EU-Parlament erklärte, dass das Berlaymont „ernsthaft erwäge, verpflichtende Umrüstungen von Dieselfahrzeugen der künftigen Euro-7-Klasse“ vorzuschlagen. Eine vorbereitende Studie sei bereits gestartet.

Der niederländische Europaabgeordnete Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE) kommentierte. „Der einzige Weg für saubere Luft in unseren Städten ist die Beseitigung der Emissionen von Millionen betrügerischer Autos“.

Todesfalle dreckige Luft in europäischen Städten
Die Dringlichkeit, betrügerische Dieselfahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, scheint durch einen Bericht des International Council on Clean Transportation (ICCT) untermauert zu werden, der am Dienstag erschien.

Laut Studienergebnissen befinden sich etliche europäische Städte unter jenen Städten weltweit mit den meisten Todesfällen, die auf Emissionen aus dem Verkehr zurückzuführen sind. Insbesondere seien Dieselfahrzeuge für zwei Drittel der negativen Auswirkungen auf die Gesundheit in Frankreich, Deutschland und Italien verantwortlich.

Darüber hinaus schätzt die Studie, dass im Jahr 2010 rund 360.000 vorzeitige Todesfälle auf Feinstaub (PM 2.5) und Ozon zurückzuführen waren, im Jahr 2015 sollen es etwa 385.000 Todesfälle gewesen sein. [aw]

Schlussanträge an das EuGH 
ENDS (kostenpflichtig) zu Kommission gegen EuG-Urteil 
ENDS (kostenpflichtig) zu künftiger Nachrüstung 
ICCT-Bericht  

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