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Pkw-Abgasreinigung: Kommission geht gegen Absprachen von Autokonzernen vor
EU-News | 05.04.2019
#Mobilität

Pkw-Abgasreinigung: Kommission geht gegen Absprachen von Autokonzernen vor

Diesel_Luft_klein
© Foto: Shutterstock

Nach vorläufiger Ansicht der EU-Kommission haben BMW, Daimler und VW gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Sie hätten den Wettbewerb um Technologien zur Abgasreinigung bewusst beschränkt.

Zwischen 2006 und 2014 habe der sogenannte 5er-Kreis, bestehend aus BMW, Daimler und Volkswagen sowie den zu VW gehörenden Marken Audi und Porsche, unerlaubte Absprachen getroffen. Es ging offenbar darum, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien einzuschränken, die dazu dienen sollten, umwelt- und gesundheitsschädliche Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkws zu verringern.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte am Freitag: „Wir haben Anlass zur Sorge, dass […] Daimler, VW und BMW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten. Dadurch könnte VerbraucherInnen in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen. Die drei Automobilhersteller haben nun die Möglichkeit, auf unsere Erkenntnisse zu reagieren“.

Im Einzelnen handelt es sich um Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion („SCR“), die durch die Beimischung von Harnstoff („AdBlue“) Stickoxidemissionen (NOx) von Dieselfahrzeugen verringern sollen. Hier hätten die fünf Automobilhersteller Tankgrößen, Dosierstrategien und Reichweiten untereinander abgesprochen. Bei Benzinern sollen die Autokonzerne die Einführung von Ottopartikelfiltern (OPF) verhindert oder zumindest verzögert haben, so die EU-Kommission.

Wie der Deutschlandfunk berichtete, kündigte VW eine Prüfung an und erklärte, erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man Stellung beziehen. Daimler teilte mit, man habe umfassend mit der EU-Kommission zusammengearbeitet. Daher rechne das Unternehmen nicht mit einem Bußgeld. BMW wies die Vorwürfe vollständig zurück.

Die Automobilkonzerne haben zwei Monate Zeit, um auf die Beschwerdepunkte zu reagieren. [aw]

EU-Kommission zur Beschwerde
Meldung auf Dlf24 

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