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NABU reicht EU-Beschwerde gegen Deutschland ein
EU-News | 20.03.2019
#Wasser und Meere

NABU reicht EU-Beschwerde gegen Deutschland ein

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c. Pixabay

"Die Bundesbehörden müssen sofortige Schutzmaßnahmen für Seevögel einleiten" fordert der Naturschutzbund (NABU). Denn aus Sicht des Umweltverbandes gibt es massive Umweltschäden durch den Offshore-Windpark "Butendiek" und durch weitere Windparks am europäischen Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee. Deshalb hat der NABU am Mittwoch auch formell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Deutschland verstoße "eindeutig gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie".

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass sich die Offshore-Windparks in der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als prognostiziert. Besonders betroffen seien die störungsempfindlichen Seetaucher, die Windräder in großem Abstand meiden. Bis zu einer Entfernung von 16 Kilometern um die errichteten Windparks würden deutlich weniger Seetaucher gezählt. Fast zwei Drittel des EU-Vogelschutzgebietes seien beeinträchtigt. Die Vögel würden so aus ihrem angestammten Rast- und Nahrungsgebiet, dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet, verdrängt.

"Allein ‚Butendiek‘ führt zu einem Totalverlust von rund 265 Quadratkilometern, das sind 8,5 Prozent des Vogelschutzgebiets. Damit bestätigen sich die düsteren Prognosen des NABU, dass es tatsächlich keinen schlechteren Platz für die Windkraft in der Nordsee gibt als den Standort westlich von Sylt", so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. Der NABU kämpfe seit über vier Jahren gerichtlich gegen den Bau und Betrieb des bereits 2002 genehmigten Windparks.

Obwohl die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und auch das für die Verwaltung des Schutzgebiets verantwortliche Bundesamt für Naturschutz (BfN) um die Situation westlich von Sylt wüssten, seien bis heute keine konkreten Maßnahmen der Schadenssanierung eingeleitet worden.

Beschwerde bei der EU-Kommission

Wer der Ansicht ist, dass eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift beziehungsweise eine bestimmte Verwaltungspraxis gegen EU-Recht verstößt, kann bei der Kommission eine Beschwerde gegen den betreffenden Mitgliedstaat erheben. Wenn die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist, muss die EU-Kommission den Fall prüfen. Gegebenenfalls wird dann beschlossen ein Vertragsverletzungsverfahren durchzuführen. [jg]

Pressemitteilung NABU

NABU-Hintergrund zu Butendiek

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