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EuGH sieht in Sonderklagerechten für Investoren kein Problem
EU-News | 30.04.2019
#Wirtschaft

EuGH sieht in Sonderklagerechten für Investoren kein Problem

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Aktion zum Kampagnenstart vor dem Bundestag. (c) Uwe Hiksch

Am Dienstag verkündete der Europäische Gerichtshof sein Gutachten zu Investor-Staats-Schiedsgerichten, die im Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorgesehen sind.

Demnach sei die Einrichtung der Schiedsgerichte, deren Entscheidungen für die EU bindend sind, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar. Da die CETA-Gerichte nur Angelegenheiten klären dürften, die die Vorschriften des Abkommens betreffen und keine Entscheidungen in Frage stellen dürften, die von einer Vertragspartei demokratisch getroffen worden sind, sei „die Autonomie der Rechtsordnung der Union […] durch das Abkommen nicht beeinträchtigt.“ Den Grundsatz der Gleichbehandlung sieht das Gericht nicht verletzt, da die Situation der kanadischen Investoren „nicht mit der von Investoren der Mitgliedstaaten vergleichbar“ sei. Und auch um die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte macht der EuGH sich dank „ausreichender Garantien“ keine Sorgen.

Belgien hat den EuGH im September 2017 um ein Gutachten gebeten und Bedenken bezüglich der Schiedsgerichte geäußert. Hätte der EuGH in seinem Gutachten festgestellt, dass die in CETA vorgesehenen Gerichte gegen das Unionsrecht verstoßen, hätte das Abkommen geändert werden müssen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen bereits seit langem vor den Folgen von Sonderklagerechten und bedauerten die Entscheidung des EuGH. Das Urteil mache „den Weg frei für eine Paralleljustiz für Konzerne in Freihandelsabkommen“, heißt es in der Pressemitteilung des Netzwerks Gerechter Welthandel, dem 56 Organisationen angehören. Sie befürchten, dass Unternehmen die EU-Staaten oder Kanada auf hohe Entschädigungen verklagen, wenn Umwelt- oder Verbraucherschutzgesetze ihre Gewinne gefährden.

Derzeit läuft eine europaweite Kampagne gegen Freihandelsabkommen mit Sonderklagerechten für Investoren. In den ersten drei Monaten beteiligten sich bereits über eine halbe Million Menschen. [km]

Urteil des EuGH

Pressemitteilung Netzwerk Gerechter Welthandel

Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

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