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EU-Parlament: Kein Rückschritt bei sauberem Recycling
EU-News | 13.02.2020
#Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft

EU-Parlament: Kein Rückschritt bei sauberem Recycling

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c. Pixabay

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich am Mittwoch gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, erhöhte Blei-Konzentrationen in recycelten Kunststoffen zu erlauben. Umweltorganisationen begrüßen die Entscheidung.

394 der 648 Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Umweltausschusses von Januar, der die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelung für unvereinbar mit den Grundsätzen der europäischen Chemikalienpolitik hielt. Der Vorschlag der Kommission sah vor, dass recyceltes Material aus Polyvinylchlorid (PVC) eine Blei-Konzentration von bis zu zwei Prozent des Gewichts enthalten darf. In neuen Produkten soll dagegen ein Grenzwert von 0,1 Prozent gelten. Die Ausnahme hätte dazu geführt, dass Tausende Tonnen Blei wieder zurück auf den Markt gelangen, erklärte Bas Eickhout (Grüne), der den Widerspruch gegen den Kommissionsvorschlag initiiert hatte.

Umweltorganisationen hatten die Abgeordneten dazu aufgefordert, sich gegen die Ausnahmeregelung auszusprechen. Natascha Cingotti, Referentin für Gesundheit und Chemikalien bei der Health and Environment Alliance (HEAL), gratulierte den Abgeordneten zu der „klaren Aussage, dass die Kreislaufwirtschaft nicht-giftige Materialströme fördern muss.“ Die EU-Kommission müsse nun einen Vorschlag ausarbeiten, der mit ihren eigenen Ansprüchen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt in Einklang stehe.

Auch das Europäische Umweltbüro begrüßte die Entscheidung: Das Erlauben hoher Blei-Werte in PVC stelle eine unnötige Gefährdung von Generationen von Europäer*innen dar. „Wir müssen bekannte giftige Chemikalien aus unseren Häusern und unserer Umwelt entfernen und nicht noch mehr hinzufügen. Die Kreislaufwirtschaft kann nicht zu einer Müllhalde für Schadstoffe werden. Glücklicherweise ist das Europäische Parlament heute für diesen Grundsatz eingetreten“, erklärte Chemikalienreferentin Tatiana Santos.

Die EU-Kommission darf die vorgeschlagene Erweiterung des Anhang XVII der REACH-Verordnung nun nicht annehmen und muss diese entweder entsprechend ändern oder einen neuen Vorschlag präsentieren. [km]

Pressemitteilung von HEAL, ClientEarth und EEB

Pressemitteilung EU-Parlament

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